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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 3 · p. Seite 439

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 3
Article
Aus dem bairischen Oberdonaukreise [Nachricht]
Date
1835-01-01
Page
Seite 439 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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N achr i ch t e n. 439 verliert lind den Landmann in seinen Jrrkhümern mir immer mehr bestärkt. Die Religionsschule entrücken sie meist ihrem Augenmerke, und da auch manche Lehrer da sind, über deren Bestehen bei der Prüfung Jedermann mit Recht erstaunt ist, so arbeiten Rabbiner und Lehrer zusammen darauf hin, unsere einzige Hoffnung, die Zukunft, uns zu trüben. Die Lehrer sind auch zum Theile Vorbeter; aber sie wollen noch immer das alte Recht des Tritterns und Singelns nicht lassen. Wäre es nicht besser, an Festtagen diesen garstigen Auswuchs zu beschneiden und dafür durch eine, zu wahrer Andacht stimmende Predigt zu erbauen? — Man kann solche Erscheinungen an Orten bedauern, wo die Gemeinden mit der vollen Gewalt bekleidet sind und ihre Stimm, gebung die einzige Entscheidung ist; ich würde trauern und schweigen, denn an unfern Orten sind die Gemeinden noch nicht sehr weit an Bildung vorgeschritten. Aber nun ist in nnserm Lande den Rabbinern alle Macht in der Synagoge übertragen; dcßhalb ist ein Tadel nothwendiq. Die Regierung hat es schon aufs Bestimmteste ausgesprochen, daß mir der Rabbiner in Synagvgenangelegenheiten zu entscheiden habe, selbst schon bei vorkommenden Meinungsverschiedenheiten in unserm Kreise. So trat einst ein Rabbiner in unserm Kreise gegen den Unfug auf, den wandernden Vorbctern das einmalige Vorbeten in der Synagoge am Sabbathe zu erlauben, bei welcher Gelegenheit daun diese Herren ihre ganze Sängergewandheit kund geben wollen und den Gottesdienst verunstalten. Aber Dies geschah zum großen Verdrusse der Gemeinde, die sich in ihrem Rechte gar tief verletzt glaubte, was ihr aber dann die Regierung als vollkommen gesetzlich bewies, da nämlich einzig und allein der Entscheidung des Rabbiners die ganze Einrichtung des Gottesdienstes unterliege. Da nun dem so ist, warum vermissen wir denn so jeglichen Eifer bei unfern Rabbinern? Warum selbst bei Trauungen und Beerdigun. gen keine feierlichen Anordnungen? Man sagt, es sei das erste Erforderniß für den Geistlichen, daß er sich des Zutrauens seiner Gemeinde versichere. Aber wozu soll denn am Ende das Zutrauen nützen , wenn man dasselbe nicht zur Herbeiführung des Guten anwendet? oder darf man sich Zutrauen erwerben wollen durch

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