Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1835
- Issue
- Heft 3
- Article
- Grundlehren des israelitischen Glaubens
- Date
- 1835-01-01
- Page
- Seite 330 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2929020-2929021-2929025-2929524--0442-2929647- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
330 m. Grunvlehren des israelitischen Glaubens. auch geboten ist, den Knaben in seinen frühesten Jahren in der Lehre Gottes zu unterrichten, in der Voraussetzung, daß die ihm so beigebrachten guten Gesinnungen ihn auch in seinen später» Lebensjahren nicht verlassen werden (Sprüche 22, 6.). §. 4. So sehr indessen wahre Tugend und noch mehr die innere Heiligkeit, nach welcher der Jsraelite zu ringen hat, nur bei einer vernünftigen und gründlichen Erkenntniß der Religionswahrheiten bestehn können, so wird doch der Jrrthum in göttlichen Dingen weder als Sünde geahndet, noch überhaupt als Sünde angerechnet, es sei denn', daß der Jrrthum zu einer pflichtwidrigen Handlung geführt habe, in welchem Falle diese Handlung wohl, aber nicht der Jrrthum selbst als Sünde angerechnet wird, und wir finden in den heiligen Büchern nicht ein einziges Mal, daß Jemand wegen seines Unglaubens bestraft worden sei, wenn wir auch umgekehrt an vielen -Orten finden, daß fester Glaube und frommes Vertrauen zu Gott als hohe Tugenden gerühmt werden. Der Talmud stimmt mit dieser Ansicht überein. Beim Guten, sagt er, wird sowohl das Werk angerechnet, als der Sinn, mit dem es ausgeübt wird; beim Bösen hingegen wird nur die Handlung angerechnet, aber nicht der böse Gedanke, der es erzeugt hat (Kidduschin 40 a.) Er sagt zwar ausdrücklich (Sanhedrin 90 a ff.), daß gewisse Jrrs thümer den Verlust der einstigen Seligkeit nach sich ziehn, aber nicht, daß sie durch beigebrachte Qualen bestraft werden, was nach seiner Meinung bei eigentlichen Verbrechen allerdings eintritt, Die später» Rabbinen und