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Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 2 · p. Seite 253

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Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 2
Article
Frankfurt [Nachricht]
Date
1835-01-01
Page
Seite 253 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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253 Nachrichten aus der Synagoge. verewigten Heidenheim ist jetzt in den Händen des Nabbinatscandidaten Hrn. Frensdorfs, welcher sie zu einer kritischen Bearbeitung der Masora benutzen wird. (Aus Hessen, 3. Mai.) Ich theile Jhlictt dir vorläufige Dienstinstruction, welche Herrn Dr. Auerbach nach dem Antritte seines ihm provisorisch übertragenen Rabbinates zu Darmstadt vom Ministerium übergeben wurde, für die Zeitschrift aus doppeltem Grunde mit. Erstens ist diese Instruction am geeignetesten, erkennen zu lassen, in welcher Ausdehnung eins deutsche Regierung, unter deren Schutz das Streben nach dcnt Bessern in vielen israelitischen Gemeinden sich ans das Trefflichste beurkundet, dem Rabbiner geistliche Rechte hinsichtlich der Synagoge und der Schule zugesteht; zweitens läßt sich aus diesen Rechten am besten erfassen, ob die Gegenwart mit Grund von dem Institute der jungen Rabbiner Heil für die Zukunft erwartet, ob die dem Geistlichen zustehenden Befugnisse hinreichen, ihm, so er guten Willen hat und einen ergiebigen Boden findet, unter Gottes Beistand ein nützliches und segens^ reiches Wirken in Israel möglich zu machen. — Sie erlauben mir wohl auch nach dieser Mittheiluug am Ende einige Bemerkungen beizufügen. Sie laurett ' »Der hiesige Rabbiner hatt 1) Das Lehramt in seiner Synagoge zu übernehmen. Jedoch ist der gewöhnliche Gottesdienst, wie bisher, von dem Vorsänger abzuhalten. 5) Der Rabbiner hat die Glieder, seiner Gemeinde sowohl als seines Sprengels, in ihren religiösen Angelegenheiten zu unterstützen, uud Kranke und Leidende zu trösten. 3) Er hat in seiner Synagoge sowohl, als in den übrigen Synagogen seines Sprengels, in letztemwenn er gelegentlich in dieselben kömmt, zu predigen, auch Gelegenheitsreden zu halten, sich aber bei diesen Predigten nicht blos auf die Erklärung von Gesetzstellett zu beschränken, sondern auch Gegenstände der Moral zum Stoffe zu nehmen. In seiner Synagoge muß er wöchentlich wenigstens eine deutsche Rede halten. is

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