Mannheim
Compact Memory

Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie · 1835-01-01 · Heft 1 · p. Seite 43

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
Volume
1835
Issue
Heft 1
Article
Grundlehren des israelitischen Glaubens
Date
1835-01-01
Page
Seite 43 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2929020-2929021-2929023-2929086--0057-2929184
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

III. Grundlehren des israelit. Glaubens. 43 beweisende Kraft hatten, weil, wie sich der Talmud (tlnet. Lulm NkLiuli, 59, s) ausdrückt, das Gesetz nicht mehr vom Himmel herab zu holen ist. Die höchste Religionsbehörde verlangtein Ritualsachen Gehorsam, setzte aber dabei keinesweges voraus, daß der göttliche Geist ihre Entscheidungen einflöße; denn in dieser Voraussetzung hätten alle Synoden in ihren Auslegungen der Bibel übereinstimmen müssen, was der Fall, nicht war. Sie gaben Vorschriften, weil die kirchliche Disciplin es erheischte, und man folgte ihnen, nicht wie einem Gesandten, der über alle Punkte mit ausführlichen Instruktionen versehn ist, sondern wie einem Statthalter, der die von ihm selbst zum allgemeinen Wohl erdachten Maßregeln im Namen des Souveräns bekannt macht, und zwar ohne Absicht zu täuschen und ohne daß jemand dabei getäuscht werde, in welchem Sinne die Talmudisten sagen, daß, wenn sich bei der Abstimmung einer Religionssynode über eine vorgelegte Frage entgegengesetzte Meinungen aussprechen, beide Meinungen als von Gott ausgehend zu betrachten sind, weil es nämlich der göttliche Wille sei, daß man die Entscheidungen der Mehrheit, wie sie auch aüsfallen mögen, als den göttlichen Willen befolge. Aus dieser Eigenheit der ehemals unter den Israeliten bestandenen geistlichen Gewalt geht nun auf's deutlichste hervor, daß sie über Glaubensfragen mit keiner Art von Autorität entscheiden durfte. Konnte sie auch behaupten, daß ihre Beschlüsse immer von dem göttiichen Willen sanktionirt werden, so bürgte doch nichts dafür, daß ihre Urtheile und Aussprüche, die blos aus der subjektiven Überzeugung ihrer Mitglieder hervor-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.