Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Journal
- Wissenschaftliche Zeitschrift für jüdische Theologie
- Volume
- 1835
- Issue
- Heft 1
- Article
- Grundlehren des israelitischen Glaubens
- Date
- 1835-01-01
- Page
- Seite 43 (sequence 5)
- Language
- German
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III. Grundlehren des israelit. Glaubens. 43 beweisende Kraft hatten, weil, wie sich der Talmud (tlnet. Lulm NkLiuli, 59, s) ausdrückt, das Gesetz nicht mehr vom Himmel herab zu holen ist. Die höchste Religionsbehörde verlangtein Ritualsachen Gehorsam, setzte aber dabei keinesweges voraus, daß der göttliche Geist ihre Entscheidungen einflöße; denn in dieser Voraussetzung hätten alle Synoden in ihren Auslegungen der Bibel übereinstimmen müssen, was der Fall, nicht war. Sie gaben Vorschriften, weil die kirchliche Disciplin es erheischte, und man folgte ihnen, nicht wie einem Gesandten, der über alle Punkte mit ausführlichen Instruktionen versehn ist, sondern wie einem Statthalter, der die von ihm selbst zum allgemeinen Wohl erdachten Maßregeln im Namen des Souveräns bekannt macht, und zwar ohne Absicht zu täuschen und ohne daß jemand dabei getäuscht werde, in welchem Sinne die Talmudisten sagen, daß, wenn sich bei der Abstimmung einer Religionssynode über eine vorgelegte Frage entgegengesetzte Meinungen aussprechen, beide Meinungen als von Gott ausgehend zu betrachten sind, weil es nämlich der göttliche Wille sei, daß man die Entscheidungen der Mehrheit, wie sie auch aüsfallen mögen, als den göttlichen Willen befolge. Aus dieser Eigenheit der ehemals unter den Israeliten bestandenen geistlichen Gewalt geht nun auf's deutlichste hervor, daß sie über Glaubensfragen mit keiner Art von Autorität entscheiden durfte. Konnte sie auch behaupten, daß ihre Beschlüsse immer von dem göttiichen Willen sanktionirt werden, so bürgte doch nichts dafür, daß ihre Urtheile und Aussprüche, die blos aus der subjektiven Überzeugung ihrer Mitglieder hervor-