Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 10 (1932)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1932)
- Article
- Zur Geschichte der jüdischen Fürsorgeerziehung in Deutschland
- Date
- 1932-11-01
- Page
- Seite 499 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2912821-2912916-2912923-2928842--11880-2928971- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
GESCHICHTE JÜDISCHER FÜRSORGEERZIEHUNG 41)9 waren ausschließlich Hiuis- und Küchenarbeit, sowie Nähen und Wuschen, sowohl für den Bedarf der Anstalt als auch für Besteller, Bestimmt wurde diese Art dieser Tätigkeit auch im wesentlichen durch die Interessen der Ansialt, au dem finanziellen Ertrag der Arbeit wurden die Madchen dadurch beteiligt, daß man einen Teil des Reinertrages ihnen auf ihre Sparbücher überwies. Diese Arbeit könnte man insofern als einen Teil einer Berufsausbildung werten, als man von der Annahme ausging, diese Mädchen könnten später nur Stellungen als Dienstboten bekleiden, ein andrer Beruf käme für sie nicht in Betracht. Tatsächlich vermittelte man diesen Mädchen nach der Entlassung aus der Anstalt in der Regel auch nur solche Stellungen. Da sich die beiden Anstalten Repzin und Plötzensee nach ihrer ganzen Struktur und in ihrer gesamten pädagogischen Haltung nicht von den übrigen Erziehungsanstalten unterschieden, blieben sie auch nicht von den Schwierigkeiten verschont, die sich in anderen Anstalten ergaben. Das Entweichen aus den Anstalten, das trotz aller äußeren Vorsichtsmaßnahmen nicht unmöglich zu machen war, kam auch in jüdischen Heimen nicht selten vor. Erzieherisch besonders ungünstig wirkte sich in Repzin das enge räumliche Zusammenleben von Schulentlassenen und Schulpflichtigen aus. Die erforderliche Trennung konnte erst 1912 im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Anstaltsgebäudes, nachdem die hierfür notwendigen Gelder von 30.000 Mark zur Verfügung standen, ausgeführt werden. Nach dieser Vergrößerung bot die Anstalt Raum für 60 Insassen. In diesem Zusammenhang ist es vielleicht auch angebracht, ein Wort über den finanziellen Unterbau der Anstalten zu sagen. Für den D. I. G. B. waren die Anstalten seit ihrer Begründung eine schwere finanzielle Belastung. Die Verpflegungsgelder, die seitens der Landeshauptleute für die Jugendlichen gezahlt wurden, reichten für solch kleine Anstalten, die noch mit den zusätzlichen Kosten für die rituelle Verpflegung zu rechnen hatten, nicht aus. Der I). I. G. B. fand von Beginn an weitgehendste Unterstützung bei den meisten deutschen Gemeinden. Der Aufruf des D. 1. G. 13. bei Errichtung der Anstalt Repzin an die ihm angeschlossenen Gemeinden zur Mitbeteiligung an den entstehenden Kosten fand wirkungsvollen Widerhall; 35 Gemeinden zeichneten einmalig 9570 Mark und laufende Jahresbeiträge in Höhe von 6920 Mark. Die Gemeinde Berlin, die diesen Fragen, wie schon mehrfach erwähnt, von vornherein ein warmes Interesse entgegenbrachte, ist bei diesen Summen mit einem einmaligen Beitrag von 5000 Mark und einem Jahresbeitrag von 3500 Mark beteiligt. Noch tatkräftiger zeigte sich die