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Menorah · 1932-11-01 · Heft 11-12 (November 1932) · p. Seite 491

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
10 (1932)
Issue
Heft 11-12 (November 1932)
Article
Zur Geschichte der jüdischen Fürsorgeerziehung in Deutschland
Date
1932-11-01
Page
Seite 491 (sequence 8)
Language
German
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GESCHICHTE JÜDISCHER EÜHS() R (iKEHZJEHEN<i 491 liehe iuirsoi\gezöglinge zur Verfügung, sondern er erbot auch seine Dienste für die Unterbringung jüdischer Knaben und Mädchen. Durch Erlaß des preußischen Ministers des Innern vom 19. III. 1901 wurde die Fürsorge-Kommission des Gemeindebundes als C e n t r a 1 s! e 1 1 e für jüdische Fürsorgeerziehung für die ganze preußische Monarchie unerkannt. Die Landeshauptleute sowie der Magistrat der Sladt Berlin, als die ausführenden Organe der Fürsorgeerziehung in den Provinzen, wurden angewiesen, soweit als irgend möglich dem Anerbieten des D. 1. G. R. nachzukommen. Ks ist bezeichnend für die .,Einheit'" im deutschen Judentum, daß kurz darauf, die ./Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" sich dem Minister des Innern gegenüber bereit erklärte, jüdische Fürsorgezöglinge in traditionell geführten jüdischen Familien unterzubringen. Die optimistische Annahme, daß genügend Familien zur Aufnahme verwahrloster oder gefährdeter jüdischer Knaben und Mädchen zur Verfügung stünden, erwies sich bald als irrig. Bereits in den Mitteilungen des Genieindebundes vom Mai 1901 wird von der Unmöglichkeit berichtet, 2 verwahrloste jüdische Mädchen in jüdische Familienpllege zu überweisen. Es stellte sich ferner heraus, daß alle schwierigeren Kalle von Verwahrlosung bei Mädchen aus Mangel an einer jüdischen Anstalt in einer christlich-konfessionellen Anstalt untergebracht werden lim töten. Bereits im ersten Halbjahr der Geltung des preußischen Fürsorgegesetzes waren aus Berlin 6 jüdische Mädchen in christliche Anstallen eingewiesen worden. Der Vorstand der Berliner Jüdischen Gemeinde, der auf Grund der ihm bekannt gewordenen Fälle, die besondere Notwendigkeit der Sorge für verwahrloste jüdische Mädchen spürte, richtete Anfang des Jahres 1902 an den D. I. G. B. die Aufforderung zur Errichtung einer Anstalt für jüdische Mädchen. Diese Angelegenheit wurde vor den II. Verbandstag der jüdischen Provinzial- und Landesverbände gebracht. Dieser nahm trotz finanzieller Bedenken einstimmig die vom Vertreter der Berliner Gemeinde eingebrachte Resolution an: ,.Dcr Verbands tag erachtet die Gründung einer Fürsorge-Erziehungsanstall für sittlich verdorbene, von den Behörden einer Anstalt überwiesenen Mädchen für erforderlich und beauftragt den Deutsch-Israelitischen Gemeindebund, die nötigen Schritte zu tun, um die Angelegenheit in die Wege zu leiten." Bei Fassung dieses Beschlusses hatte man damit gerechnet, daß man aus einer in der Gemeinde Köln bestehenden Stiftung 60.000 Mark für diesen Zweck erhalten würde. Die Verhandlungen hierüber zerschlugen sich aber, da das Kölner Kuratorium erklärte, in die von ihm zu grün-

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