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Menorah · 1932-11-01 · Heft 11-12 (November 1932) · p. Seite 490

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
10 (1932)
Issue
Heft 11-12 (November 1932)
Article
Zur Geschichte der jüdischen Fürsorgeerziehung in Deutschland
Date
1932-11-01
Page
Seite 490 (sequence 7)
Language
German
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490 ME N ORAH liegen, die dann in der Stiftung*- und Scheirkimgs-Urkunde zum Ausdruck kommen soll. Über die Besitzung seihst lüge ich eine Beschreibung und 4 Ansichten bei. Hochachtend Enge n l\ o s e n s t i e 1. Einen solchen Erfolg des Rundschreibens hatte keiner erwartet, und mit Freude nahm der 1). I. G. B. diese Schenkung an. Die Wahl des Ortes Repzin in Pommern, eine Wegstunde von der nächsten Stadt Schivelhein entfernt, war nicht zufällig erfolgt, sie war wohl überlegt und entsprach durchaus den damaligen pädagogischen Ansichten. Man versprach sich die besten pädagogischen Erfolge, wenn man eine solche Anstalt weitab vom Getriebe der Großstadt errichtete. Man glaubte, die Jugendlichen den ungünstigen Einflüssen der großstädtischen Umgebung so am besten entziehen zu können, und dachte auch durch landwirtschaftliche Arbeit und nähere Berührung mit der Natur die guten Kräfte im Jugendlichen wecken zu können. Die heutigen Ansichten hierüber sind bekanntlich andere. Ursprünglich dachte man daran, in Repzin eine Anstalt für beide Geschlechter zu errichten, da man die Räumlichkeiten als ausreichend hierfür ansah. Entsprechend dem Vorschlag des zuständigen Dezernenten im Preußischen Innenministerium, des Geheimen Oberregierungsrats Krohne, dem ,,Vater des preußischen Fürsorgegesetzes", der großes Interesse für die jüdische Fürsorgerziehung zeigte, beschloß man aber, die Anstalt Repzin nur für Knaben einzurichten. Man wandte aber gleichzeitig sein Augenmerk auf die Fürsorge für gefährdete weibliche Jugendliche. Der D. U G. B. versuchte durch Umfrage bei sämtlichen deutschen Rabbinern festzustellen, welche bestehenden Anstalten (Waisenhäuser) gegebenenfalls weibliehe jüdische Fürsorgezöglinge aufnehmen würden. Gleichzeitig ließ er erkunden, ob geeignete Familien bereit wären, sich der erzieherischen Betreuung solcher Knaben und Mädchen anzunehmen, für die Anstalterziehung nicht erforderlich wäre. Nur das ,.Israelitische Centrai-Waisen- und Mädchenheim" in Ems war zur Aufnahme von verwahrlosten oder gefährdeten Mädchen bis zum 12. Lebensjahr bereit. Im übrigen schien die Umfrage zu ergeben, daß genügend Unterbringungsmöglichkeiten in jüdischen Familien für schulentlassene Mädchen sowie für zur Familienpflege bestimmte Knaben und Mädchen vorhanden wären. Auf Grund der Resultate der Enquete stellte der D. I. G. B. dem preußischen Minister des Innern nicht nur die Anstalt Repzin für mann-

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