Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 10 (1932)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1932)
- Article
- Zur Geschichte der jüdischen Fürsorgeerziehung in Deutschland
- Date
- 1932-11-01
- Page
- Seite 488 (sequence 5)
- Language
- German
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488 MENORAH Bedenkt man, daß sich nach Einführung des Gesetzes von 1901 allgemein die Zahl der Fürsorgezoglinge vermehrte, da ja der Kreis der erfaßten Minderjährigen jetzt ein größerer war, so entspricht die Zahl von 20 jüdischen Minderjährigen, die auf Grund des Gesetzes von 1878 in Fürsorgeerziehung waren, ungefähr den Einweisungen, die auch später erfolgten. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Fürsorgezöglinge in Deutschland stellten die jüdischen Jugendlichen immer einen kleinen Prozentsatz dar, auch absolut klein, wenn man den zahlenmäßigen Anteil der deutschen Juden zur Gesamtbevölkerung Deutschlands in Betracht zieht1). Ihre Erklärung findet diese Erscheinung im gesellschaftlichen Aufbau des deutschen Judentums der Vorkriegszeit. Die deutschen Juden gehörten zum größten Teil zur Schicht des Bürgertums, es gab kaum ein jüdisches Proletariat. Es ist auch bekannt, daß die meisten Jugendlichen, die sich in Fürsorgeerziehung befinden, Kinder aus proletarischen Häusern sind. Wenn ein jugendliches Glied der bürgerlichen Gesellschaft besondere Erziehungsschwierigkeiten bereitet oder mit dem Strafgesetz in Konflikt kommt, so gelingt es in den weitaus meisten Fällen, die amtliche Unterbringung in Fürsorgeerziehung zu unigehen und private Heime zu finden, die die weitere Erziehung eines solchen Jugendlieben übernehmen. Jüdische Eltern vermieden es immer, so lange es irgend ging, den amtlichen Fürsorgebeschluß herbeizuführen. I\ein zahlenmäßig gesehen bestand also vor 1896, bevor der Fall der „Flatower Nomadenkinder" die jüdische Öffentlichkeit beschäftigte, die gleiche Notwendigkeit zur Fürsorge für verwahrloste jüdische Kinder wie später. Es ist wohl einem glücklichen Zufall zu verdanken, daß dieser Fall gerade in einem Zeilpunkt bekannt wurde, in dem Gedanken der Fürsorge in der allgemeinen Öffentlichkeit auf größeres Interesse stießen als vorher; denn es war ja die Zeit, in der das neue Fürsorgeerziehungsgesetz vorbereitet wurde. Als weiteres glückliches Moment kam hinzu, daß sich damals im D. I. G. B. eine Reihe von Persönlichkeiten fanden, die diesen Problemen ein besonderes Interesse entgegenbrachten und sich mit voller Tatkraft für die Bewältigung dieser Aufgaben einsetzten. Es ist nicht möglich, all diese Menschen hier namentlich anzuführen: außer den oben schon erwähnten, die besonderen Anteil an der l) Während der Anteil der jüdischen Bevölkerung in Preußen ungefähr 1,1% ist, betragt der durchschnittliche Anteil der jüdischen Fürsorgezüglinge in den verschiedenen Jahren 0-4%; bei den anderen Konfessionen liegt der Anteil der Fürsorgezoglinge um ein geringes über dem Durchschnitts enteil an der Gesamtbevölkerung. Von ii>01—1928 waren in jüdischer Fürsorgeerziehung ca. 600 männliche und 265 weibliche Jugendliche.