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Menorah · 1932-11-01 · Heft 11-12 (November 1932) · p. Seite 486

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
10 (1932)
Issue
Heft 11-12 (November 1932)
Article
Zur Geschichte der jüdischen Fürsorgeerziehung in Deutschland
Date
1932-11-01
Page
Seite 486 (sequence 3)
Language
German
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MENORAH wegzogen „unter dem Yorwaiul, sie gehen hausieren"1). Ihr Hauptquartier schlugen sie bei Witten a. d. Ruhr auf und durchzogen bettelnd Rheinland und Westfalen. Einen Teil ihrer Kinder nahmen sie mit, und den anderen ließen sie unter ungünstigsten äußeren Umständen in Flatow zurück. So waren bei einer alten Frau in einem Dachstübchen 11—12 Kinder untergebracht, die dort im Schmutz lagen. Zum Schulbesuch waren sie nicht zu veranlassen. Von den übrigen Gliedern der Gemeinde Flatow wurden diese Nomadenkinder" gemieden, es wollte sich niemand neben ein solches Weltkind" setzen. (Dieser Fall wurde an den D. I. G. B. durch den Lehrer der Gemeinde Witten herangetragen. In Witten herrschte damals starker Antisemitismus, und man vermutete, wenn es sich auch nicht nachweisen ließ, daß er durch die „Flatower*' starke Förderung erhielt.) Die Darstellung dieses Falles wirkte auf die Mitglieder des Gemeindetages aufrüttelnd. Der Blick der damaligen jüdischen Gesellschaft wurde hierdurch zum ersten Male auf diese Probleme gelenkt. Bei den in Deutschland lebenden Juden hielt man bis dahin solche Zustände für unmöglich. Einige Diskussionsredner wiesen aus ihrer Erfahrung auf die besonderen Schwierigkeiten der Unterbringung verwahrloster jüdischer Kinder und die Gefahren einer Erziehung in christlich-konfessionellen Anstalten hin. Da die gesamte Fürsorgeerziehung damals streng konfessionell aufgebaut wrar, gab es nur Anstalten, die in christlichem Geist geführt wurden. Deshalb bestand Einmütigkeit darüber, daß der D. I. G. B. sich für Abhilfe dieses Übelstandes einsetzen müsse. Ein Redner betonte, daß er in mancher Beziehung die Pflichten, die der D. L G. 1>. für diese armen Kinder hat, über die Pflichten stellt, die ihm für die Förderung des Religionsunterrichtes obliegen. ,,Ich betrachte diese Sache, das spreche ich ollen aus, als einen Prüfstein für den Gemeindebund, es wird sich zeigen, ob er im Stande ist, ein Übel zu verhindern bezw. zu unterdrücken, welches das ganze Judentum angeht." Eine Hilfe in diesem speziellen Fall war dadurch erschwert, daß nach dem Sinn des damaligen Gesetzes ,,die Flatower Nomadenkinder" nicht als verwahrlost galten. Die Sorge um die verwahrlosten jüdischen Kinder veranlaßte den Ausschuß des D. I. G. B., insbesondere aber seine ,,Lehrabteikmg" zur weiteren Beschäftigung mit diesen Fragen in den folgenden Jahren. Der Prediger und Lehrer L e v y-Berlin sow'ie Oberstudienrat Prof. Moritz Schäfer, der späterhin 2 Jahrzehnte lang Vorsitzender der Fürsorgekommission des D. I. G. B. war, lenkten die J) Das waren die Nachkommen jener „Betteljuden", gegen die sich die Edikte des 18. Jahrhunderts wandten.

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