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Menorah · 1932-11-01 · Heft 11-12 (November 1932) · p. Seite 475

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
10 (1932)
Issue
Heft 11-12 (November 1932)
Article
Wanderungen und Schicksale sephardischer Juden in Deutschland
Date
1932-11-01
Page
Seite 475 (sequence 12)
Language
German
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WANDERUNGEN SEPHARDISCHER JUDEN 475 In Dänemark, wo sie seit 1600 auftraten, erhielten sie erst viel später ihre Freiheiten und das unbeschränkte Bürgerrecht. Die jüdischen Gemeinden in Hamburg, Altona und Wandsbek haben sich erst ums Jahr 1600 gebildet. In Altona waren, neben den aus Polen und Deutschland stammenden hochdeutschen Juden, auch portugiesische Juden eingewandert, die in strenger Absonderung eine eigene Gemeinde bildeten. Portugiesische Juden waren es, die im Jahre 1611 von den Pinnebergischen Grafen, denen damals Altona gehörte, auf holsteinischem Grund und Boden in der Nähe von Altona einen Begräbnisplatz erhielten. Ständige Angriffe der Geistlichkeit veranlaßte den Vorstand der Hamburger Portugiesengemeinde, eine größere Niederlassung für die portugiesischen Juden in dem benachbarten Glück Stadt zu suchen. Bekanntlich ist Glückstadt eine vom dänischen König an der Elbe im Jahre 1616 gegründete Ortschaft. Ein Jahr darauf, 1617, legte ein portugiesischer Jude, Gonsalve Lopez, eine Zuckersiederei in Glückstadt an. Der bald darauf ausbrechende Dreißigjährige Krieg zerstreute die dort angesiedelten portugiesischen Juden. Nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges suchte man die fremden Nationen wieder nach Glückstadt zu bekommen, um den Handel und das Handwerk wieder zu beleben. Man sicherte allen Nationen deswegen freie Religionsausübung zu. Da waren es die Portugiesen, die ihre erneute Niederlassung von der Erteilung eines umfangreichen Privilegiums abhängig machten. Die Forderungen der portugiesischen Juden fanden in fast sämtlichen Punkten die Annahme durch den dänischen König und es wurden so den sephardischen Juden Rechte erteilt, wie sie wohl sonst in der Geschichte der Juden um diese Zeit wenig vorkommen. Völlige Handelsfreiheit in allen dänischen Landen, unbeschränkte Religionsübung, Straffreiheit für frühere Vergehen, Befreiung von der Einquartierung in Friedens- und Kriegszeiten, eigene Gerichtsbarkeit in Bagatellsachen, unbeschränkte Zulassung zu den akademischen Berufen u. a. m. wurde ihnen gewährt. Diese Urkunde des dänischen Königs vom 16. Juni 1630, welche an die ,,portugiesische Nation hebräischer Religion" gerichtet ist, atmet nicht nur den liberalen Geist, sondern zielt offenbar darauf ab, den betriebsamen portugiesischen Kaufleuten das Leben in Glückstadt so behaglich wie möglich zu machen. Aber neben dem guten Herzen des Königs sprach offensichtlich die Absicht auch mit, dem Handel Hamburgs mit Hilfe der Portugiesen einen empfindlichen Schlag zu versetzen und das dänische Glückstadt zu einem großen Handelsplatze und Seehafen auszugestalten. Die

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