Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 10 (1932)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1932)
- Article
- Lombroso
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 172 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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172 MENORAH lichkeit, seine Triebhandlungen entsprechend sich auswirken zu lassen. Die Religionen hatten diesen D e t e r m i n i s m u s gepredigt. .. Die Seele könne dem Leih jederzeit quasi befehlen. Daher entsprängen alle amoralischen Handlungen dem Ausfluß mangelnden guten Willens, einer bewußten Rücksichtslosigkeit, einer gewollten asozialen Einstellung zur übrigen Gesellschaft. Kant, der große deutsche Geistesriese, hatte philosophisch diese Lehre von der absoluten Willensfreiheit verankert. Zur Begründung der Moral erschien ihm diese Annahme unbedingt notwendig und in einer vollkommenen Abkehr von den Erscheinungen des Lebens flüchtete er sich in eine imaginäre, denkbare oder gedachte („mlelligibile") Welt, in der das Kausalitätsgesetz nicht zu gelten braucht. Die großen deutschen Philosophen Sendling. Schopenhauer, Fichte folgten in dieser Frage ihrem großen Vorgänger und sie halfen einer Vorstellung zum Siege, die schon früher als unhaltbar dargelegt worden war. Hundert Jahre vor Kant hatte Spinoza auch für das Gebiet des geistigen Leben den Grundsatz aufgestellt, daß alles Geschehende seine Ursache habe. Für das Problem der Moral und des Straf rechts ist dieser Streit über die Willensfreiheit richtunggebend. Das Verbrechen galt, für die große Welt vor Lombroso, als Ausfluß einer gewollten, imbeherrschten sozialen Haltung, zum mindesten des Auch-anders-Könnens, für das die Bestrafung die logische Antwort der Gesellschaft bildete. Was Lombroso nunmehr behauptete, war die stärkste Abkehr von der geltenden Auffassung. Lombroso stellte gegenüber der allgemein geltenden Anschauung die Lehre vom geborenen Verbrecher auf. Er suchte die Ursachen der asozialen Handlungen in der körperlichen Veranlagung des Verbrechers, erworben durch Vererbung und Atavismus. Was uns heule als ganz selbstverständlich erscheint, war damals die lächerliche Weisheit eines Psychiaters; ein Hirngespinst, ausgebrütet am grünen Tisch. Gewiß, Lombroso hatte sich in manchem geirrt. Er glaubte anthropologisch den Verbrecher an physischen Abweichungen, an seiner körperlichen Konstitution zu erkennen. Was er von äußerlichen Merkmalen aufzählte, war gewiß bei vielen Degenerierten zu beobachten und ein Merkmal der Belastung. Aber so einfach war der Typus des moralisch Minderwertigen dochnicht festzustellen. Lombroso charakterisierte die Physiognomie des Verbrechers gegeben in etwa folgenden Hauptmerkmalen; Kleinheit des Schädels im Ganzen oder im Stirnteil, fliehende Stirn, große Stirnhöhlen. Vorspringen des Oberkiefers, Massivität des Unterkiefers, vorstehendes Jochbein, Assymetrie der Nase, unregelmäßige Zahnstellung, Ano-