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Menorah · 1931-11-01 · Heft 11-12 (November 1931) · p. Seite 493

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
9 (1931)
Issue
Heft 11-12 (November 1931)
Article
Dr. Arthur Schnitzler
Date
1931-11-01
Page
Seite 493 (sequence 3)
Language
German
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DR. ARTHUR SCHNITZLER 493 sehen gleichzustellen sei und empfand die zeitliche Beschränkung des Urheberrechtes sowie den mangelhaften Schutz, den die Staatsgewalt gewährt (Antrags-, nicht offiziöses Delikt) als stärkste Ungerechtigkeit. (Schnitzler war es auch, der durch einen Prozeß mit der österreichischen Rundfunkgesellschaft (Ravag) die Honorierung der Rundfunksendungen von Werken der Literatur erzwang; die Konvention, die das Urheberrecht dann durch internationale Vereinbarungen erweiterte, geht nicht zuletzt auf dieses mannhafte Auftreten gegen die wegen ihrer Monopolstellung von vielen Schriftstellern gefürchteten Sendegesellschaften zurück. Es ist charakteristisch, daß Schnitzlers Verhältnis zu seinem Werk als unantastbarer Besitz sich geradezu auf Details erstreckte. Als ein deutscher Rundfunk eine Vorlesung aus einer Erzählung ohne Autorisation verbreitete und sich darauf berief, es sei nur ein Abschnitt gelesen worden, bemerkte er entrüstet: ,,Wie kommt man dazu, mein Werk zu verstümmeln." Und dieser Mann, der die Vorstellungskraft vom geistigen Werke als physischen Besitz hatte, konnte nie ein Verhältnis zum sozialen Problem oder zum sozialen Kampfe finden. Für ihn war das Schicksal des Individuums und auch das der Völker durch ihre angeborene unveränderliche Geistesverfassung bedingt, nicht durch die wandelnde Ordnung der materiellen Dinge. Daher lebte er auch stets in einer Art Auflehnung gegen Formen und Formeln. In seinen letztwilligen Verfügungen verbat er sich ausdrücklich jede nach Herkommen übliche Zeremonie des Begräbnisses, auch jedes rituelle Beiwerk. Das war nicht Abneigung gegen die rituelle Handlung, sondern Ablehnung gedankenloser oder auf Pomp bedachter Zeremonien, die gewissermaßen die ewige Wahrheit aus der Handlung hinaustreiben. LJ nbedingte Liebe zur Wahrheit und Gerechtigkeit war eben einer der hervorstechendsten Wesenszüge des Menschen Schnitzler. Daß jemand nicht die Wahrheit sagt, war ihm immer völlig unfaßbar,, ebenso unfaßbar, daß man ungerecht sein kann. In seiner Vorrede zu der Sammlung von Aphorismen „Buch der Sprüche und Bedenken44» das er Allen zugedacht hat, die seinem Schaffen auch eine Anteilnahme persönlich menschlicher Art entgegenbringen, betont Schnitzler, „daß einer der Gründe, die mich zur Herausgabe dieses Werkes bestimmten, wohl auch der Wunsch ist, allerlei Irrtümer, absichtliche und unabsichtliche über mein Verhältnis zu den sogenannten ewigen und zu manchen zeitlichen Fragen zu berichtigen'*. Noch in den letzten Tagen hat ihn ein angebliches Interview, das eine jüdische Zeitschrift über

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