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Menorah · 1931-11-01 · Heft 11-12 (November 1931) · p. Seite 492

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
9 (1931)
Issue
Heft 11-12 (November 1931)
Article
Dr. Arthur Schnitzler
Date
1931-11-01
Page
Seite 492 (sequence 2)
Language
German
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492 MENORAH männische Vorstellungen gibt. Er war in seinem ganzen Tun und besonders bei seiner literarischen Arbeit von einer pedanten Ordnungsliebe, stets damit beschäftigt, Korrespondenzen, Manuskripte und Aufzeichnungen zu sichten und unter Anwendung einer gewissen Systematik zu ordnen. Zu den Schränken, in denen Schnitzler seine Manuskripte und persönliche Erinnerungen verwahrte, hatte niemand Zutritt; diese Dinge, die man gerne als tot bezeichnet, erfühlte Schnitzler als Teil seiner Persönlichkeit. Er besaß sie körperlich im wahrsten Sinne des Wortes. Es kam auch höchst selten vor, daß er eines seiner Manuskripte verschenkte. Eine der wenigen Ausnahmen bildet ein Manuskriptgeschenk an den Dramatiker Karl Schö nherr. Zwischen Schnitzler und Schönherr herrschte seit langem ein Verhältnis eigenartiger gegenseitiger Ehrfurcht-Freundschaft. (Schönherr hat auch nach Sclmitziers Tode die schönsten Worte für den Dahingegangenen gefunden.) Überhaupt mangelte ihm jedes Verhältnis zur Besitzlosigkeit. Für ihn war der Besitz an all den Dingen, die sein tägliches Leben begleiteten, etwas höchst Reales. Nichts hätte ihn mehr geschmerzt, als wenn ihn die Ungunst der Verhältnisse gezwungen hätte, das Flaus, das er bewohnte und das ihm zu Eigen gehörte, in fremde Hände zu geben. Selbst über den Tod hinaus wrollte er diesen Besitz erhalten, mit der durch seinen Familiensinn gegebenen Einschränkung, daß daraus keine Last für seine Erben werden dürfe. All dies hat aber nichts mit Geiz oder Hartherzigkeit zu tun. Hier dürfen zwei Momente nicht übersehen werden: daß Schnitzler aus seiner metaphysischen Einstellung von der unendlichen Kontinuität des Menschen überzeugt, die gewohnte Umgebung als Teil seiner Persönlichkeit auffaßte, und daß er, aus einer seit Generationen wohlhabenden Familie stammend, stets Besitzender, nie Besitzloser war. Auch die Stellung zu seinem Werk war die zum Besitz. Jeder Eingriff in seine Urheberrechte löste stärkste Empörung aus. Während er sonst den Problemen der Politik und Wirtschaft ziemlich gleichgültig gegenüberstand, nahm er jede Gelegenheit wahr, auch wenn es nicht um ihn persönlich sich handelte, für den Schutz des Urhebers einzutreten mit einem Elan, der mit seiner Scheu vor der Verbindung mit Dingen der Öffentlichkeit geradezu im Widerspruch stand. Sehr häufig hat Schnitzler in seinen Gesprächen mit unserem Herausgeber, der viele Jahre sein Rechtsfreund war, seinen Anschauungen über den Schutz des geistigen Eigentums prägnanten Ausdruck verliehen. Er rertrat den Grundsatz, daß geistiges Eigentum unbedingt dem physi-

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