Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 9 (1931)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1931)
- Article
- Ritter und Märtyrer
- Date
- 1931-05-01
- Page
- Seite 205 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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RITTER UND MÄRTYRER 205 sterben, irgendwie verletzt werden, seine Knochen zerbrechen, an seinem Körper etwas reißen oder durchschnitten werden, ein Auge aus der Höhle treten oder die Eingeweide hervorquellen". — Wenn er vor einem Autodafe starb, ohne Reue bekundet zu haben, wurde er beim Autodafe in effigie verbrannt. Entscheidend war, ob man bereute oder nicht. Das ärgste Verbrechen, für das man unbarmherzig verbrannt wurde, war, verstockt beim Leugnen zu beharren. Die Namen anderer, noch nicht gefaßter Juden vorzuenthalten oder eine Auskunft zu verweigern, die die Untersuchung gegen Mitgefangene zum Abschluß bringen konnte (sie durften jedoch nicht wissen, was diese Untersuchung betraf), waren schwere Vergehen. So ,,nahm Rafael Granada, mit dem deutlichen MerkmaL der Beschneidung, 19 Jahre alt, die heilige Kommunion, ohne zu fasten .. . weil er nicht daran glaubte, daß die Hostie wirklich der heilige Leib Christi war, . . . und dieser elende Jude verschwieg auch, als er beichtete, die schweren Sünden, die er durch Beobachtung jüdischer Gebräuche begangen hatte und sagte, daß er es für unnötig gehalten hätte, sie einzeln aufzuzählen'4. Ein anderes „nichtswürdiges Mitglied der verfluchten Sekte'1, das ,,Heiraten zwischen Juden und Jüdinnen vermittelte und genau prüfte, ob beide Teile tatsächlich die mosaischen Gesetze beobachteten .. . rühmte sich dessen, daß seine Mutter, die von der Inquisition von Sevilla bestraft worden war, den Namen keines einzigen Juden verraten und erklärt hätte, niemand wäre verpflichtet, mehr als seine eigenen Vergehen einzugestehen und jeder sollte so handeln, damit einige sich noch frei bewegen und den Gefangenen behilflich sein könnten." Ein vierzehnjähriges Mädchen, dessen Schönheit sogar in der Kirchenchronik Erwähnung getan wird, und die verurteilt wurde, weil sie im Verdacht stand, es mit dem Besuch der Messe und der Beobachtung des wahren Glaubens durch Kommunion und Beichte nicht genau genug genommen zu haben, machte sich doppelt strafbar, weil nicht das Geringste aus ihr herauszubekommen war. Sie „war der bemerkenswerteste Fall in den Registern der Inquisition, sowohl hierzulande als auch in Spanien". Sie wurde außer Landes verwiesen, aber zuerst mußte sie zwei Jahre im Hause eines Inquisitors verbringen, „um im wahren Glauben unterwiesen zu werden". Es ist schwer, genau zu umschreiben, was eigentlich in den Augen der Inquisition als Judentum galt, außer einem so negativen Beweis wie dem obigen. Nach Aussagen von reuigen Sündern formte man sich eine Vorstellung von der jüdischen Lehre und verzeichnete zum Bei-