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Menorah · 1931-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1931) · p. Seite 11

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Journal
Menorah
Volume
9 (1931)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1931)
Article
Die Juden in der Jurisprudenz
Date
1931-01-01
Page
Seite 11 (sequence 9)
Language
German
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DIE JUDEN IN DER JURISPRUDENZ 11 Aktienrecht usw. Überall haben hier jüdische Wissenschaftler in hervorragender Weise mitgearbeitet. Die Spezialisierung und Rationalisierung hat aber solche Ausmaße angenommen, daß der Blick für die absoluten Werte verlorenging und der Relativismus auf der ganzen Linie in weiterem Fortschreiten ist. iSo stehen wir mit der Jurisprudenz heute an dem Punkte, welcher in Aller Munde ist, bei der Rechtskrisis, allgemeiner bei der Kultur - krisis. Einen Weg aus dieser Rechtskrisis und aus dem Relativismus versucht uns Jaques Stern, ein Berliner Richter, in der kleinen Schrift .,Indische und Europäische Rechtsauf Fassung7)" aufzuweisen. Als Ergebnis und Forderung seiner rechtsphilosophischen Betrachtungen stellt er den Satz auf: Das Recht muß seine Seele wieder finden. Im Zusammenhang mit der analytischen Begabung des jüdischen Menschen steht ein Wesenszug, welchen wir bereits zu Anfang unserer Betrachtung kennen gelernt hatten: der Mangel an straffer Systematik und organischem, hierarchischen Gedankenaufbau. Die analytische Begabung des Juden ist derart stark, daß der Gegenpol zur Analyse die Synthese weit in den Hintergrund tritt. So ist es also kein Zufall, daß fast alle jüdischen Wissenschaftler auf dem Arbeitsgebiete des Rechts Anhänger der induktiven Methode sind, da der Sinn für organischen, systematischen Aufbau, für Synthese und Deduktion dem jüdischen Wesen fremd ist. Unorganisch ist der Gedankengang, neben- und durcheinander, nicht übereinander die Schichtung. Der jüdische Wissenschaftler ist kein Systematiker und Dogmatiker, sondern Kommentator. Tatsächlich haben die jüdischen Juristen als Kommentatoren ihre besten und reifsten Arbeiten geliefert. Statt vieler Hinweise möge hier der Blick auf nur ein Gebiet des Gesellschaftsrechts, das Handeisrecht, genügen. Hier sind die Namen von Staub, Hachenburg, Litthauer, Mosse, Pinner. Bondi, Goldtschmidt und andere aus der Geschichte der Handelsrechtswissenschaft mit ihren grundlegenden Arbeiten nicht wegzudenken. Auf dem Gebiete des Straf rechts ist der jüdische Einfluß nicht minder bedeutend. Wirft man einen Blick auf die Geschichte des Strafrechts und der Strafe, so ist deutlich ein Rationalisierungsprozeß erkennbar. Ursprünglich war die Strafe der konkreten Tat angemessen; es herrschte das Prinzip des Talion, der Rache und Vergeltung, welches am deutlichsten in der mosaischen Gesetzgebung zum Ausdruck gekommen ist: Auge um Auge, Zahn um Zahn. — Im Laufe der Zeit wurde Schritt um Schritt die Strafe abstrakter; den letzten entscheidenden Schritt hat hier die Aufklärung und das Naturrecht getan. Die

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