Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 9 (1931)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1931)
- Article
- Die Juden in der Jurisprudenz
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 7)
- Language
- German
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DIE JUDEN IN DER JURISPRUDENZ regelt die Beziehungen der Mitglieder der Gesellschaft zueinander im Gegensatze zum Staatsrecht, welches inneres und äußeres Recht ist. Als äußeres Recht ist dieses Völkerrecht, als inneres ordnet es als Herrschaftsrecht den Aufbau der Gesellschaft zum Staate. Da wir bereits gezeigt haben, daß die Juden keinen Sinn für den Staat und das Staatsrecht haben, nimmt es nicht Wunder, daß das jüdische Recht nur Privatrecht ist. Von dem Dekalog, dem Pentateuch und der Thora bis zum Talmud ist kaum ein Rechtssatz zu finden, welcher dem öffentlichen Rechte des Staates angehört. Der Begriff „Staat44 kommt nicht vor, nur der Begriff ,,Volk" ist zu finden. Die Rechtssätze regeln die Beziehungen der Juden zueinander, äußerstenfalls die Beziehungen zu ihrem Gott, griffen aber nicht als öffentliches Herrschaftsrecht regelnd und ordnend in das politische Sein des jüdischen Volkes ein. Eine um so höhere Blüte erreichte dafür das private Recht und seine wissenschaftliche Betrachtung. Durch den Einfluß und das Vordringen des hellenistischen Geistes wurde in den Juden der Wille zum Talmud wachgerufen, welcher sie zu Meistern der Dialektik, ihren griechischen Vor bildern, den Sophisten, zumindest ebenbürtig machte. Alle Regeln modernster Gesetzesauslegungskunst beherrschten sie, ja die Beherrschung der Auslegungsregeln ging so weit, daß vor der Auslegungskunst und Dialektik der Rechtsfall selbst in den Hintergrund trat. Wer die Probestücke in dem bereits erwähnten Buche ,,Der Talmud" von Jakob Fromer liest, ist erstaunt über die souveräne Beherrschung dieser zum Teil allerdings sehr formalen Auslegungskunst. Der Talmud und sein intensives Studium in den jüdischen Schulen und Gotteshäusern bildete für das jüdische Volk durch die Jahrhunderte und alle die wechselvollen Schicksale, welche sie mit sich brachten, die letzte Zuflucht und den tiefsten inneren Halt, durch welchen die Juden zu sich, ihrem Volke und ihrem Gotte zurückfinden konnten. So ist die jüdische Intelligenz durch Generationen hindurch mit dem Talmud und den Regeln der Auslegungskunst als dem höchsten geistigen Gute vertraut und in den Künsten dieser Dialektik in einer Art und Weise geschult, welche von keinem anderen Volke erreicht wird. In der Dialektik, der Kunst der Gesetzesauslegung in Wort und Schrift ist eine der hervorragendsten Eigenschaften der jüdischen Juristen zu sehen. Hier liegt auch ein Grund dafür, daß die jüdischen Juristen sich der Tätigkeit in ihrer überwiegenden Mehrheit zuwenden, bei welcher sie ihre natürliche dialektische Begabung am besten anwenden und zu