Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 9 (1931)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1931)
- Article
- Die Juden in der Jurisprudenz
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 4)
- Language
- German
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6 MENORAH ich auch nicht verkenne, daß auch äußere Gründe für dieses Fernbleiben verantwortlich sind. Der Mangel an Unterordnungsvermögen tritt aber auch nach außen in Erscheinung, im Verhältnis der Juden zu den „Wirtsvölkern" im Sinne Theodor Herzls. Dem Juden ist es nicht gegeben, sich in die staatliche Hierarchie der Stände auf die Dauer einzugliedern, daher seine Vorliebe für die sogenannten freien Berufe. Stets ist der Jude der Führer der antiständischen Bewegungen, der Vorkämpfer der auf Gleichberechtigung (das heißt Nicht-Unterordnung) hinzielenden Bewegungen wie der Demokratie oder des Sozialismus. Nicht mit allen Fasern seines Herzens an einen bestehenden Staat gebunden, ist er schlechthin Träger aller Welt beglückungsbestrebungen. Wir brauchen nur an Karl Marx und Ferdinand Lassalle zu denken oder an die große jüdische Hoffnung des Messias. Aus dem bisher Gesagten wird die Grundhaltung des Judentums zu dem Problem und der Idee des Staates erkennbar. Der Jude hat keinen Sinn für den Staat, für diesen Zustand der Hierarchie und organischen Gebundenheit eines Volkes. Seine Fähigkeit und seine Bega bung und damit auch seine großen Verdienste liegen auf der Seite des Dynamischen und Funktionalen, des Werdens des Volkes und in der Erkenntnis des Wesens und Zieles der notwendig ökonomischen Gesellschaft. 13ie so dargestellte gesellschaftliche und nicht staatliche Rechts¬ und Staatsauf fassung der Juden wird aus dem Entwurf des Juden - Staates von Theodor Herzl3) besonders deutlich. Herzl sieht das ganze Problem des Judenstaates nicht politisch, sondern ökonomisch und gelangt daher zu einem geschlossenen Entwurf; aber gerade die politische Seite ist für das Werden eines Staates die allein ausschlaggebende; das sind eben jene nicht ökonomischen Kräfte, welche das politische Erwachen eines Volkes zu einem Staatsvolk, das ist einer Nation, verursachen. Bezeichnend für Herzl ist, daß er als Anhänger der sogenannten Vernunftnotwendigkeitstheorie der Staatslehre als Rechts - grund des Staates die rein ökonomische, gesellschaftlich und privatrechtlich gedachte Institution der negotiorum gestio (der Geschäftsführung ohne Auftrag) ansieht, wobei die Gesamtheit der Bürger als dominus negotiorum und die Regierung als gestor zu denken ist. So ist gerade der Entwurf des Judenstaats von Herzl ein ausgezeichnetes Beispiel für unsere Auffassung, daß der Jude keinen Sinn für das Wesen des Staates, sein organisches Werden und seinen organischen Aufbau hat.