Mannheim
Compact Memory

Menorah · 1931-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1931) · p. Seite 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
9 (1931)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1931)
Article
Die Juden in der Jurisprudenz
Date
1931-01-01
Page
Seite 4 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2912821-2912908-2912910-2926210--09801-2926342
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

4 MENORAH Rechtes entstehen; die Rechtswissenschaft als Kunst. Nicht Logik und Konstruktion, sondern Psychologie und Soziologie sind ihre Hilfsmittel Diese Auffassung über die Aufgabe der Rechtswissenschaft wird von der sogenannten Freirechtsschule vertreten. So stehen die beiden Auffassungen über Wesen und Aufgabe der Rechtswissenschaft einander gegenüber als die zwei Seiten des im Grunde einheitlichen Rechts, so daß noch heute die berühmte Definition der römischen Juristen gilt: iurisprudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniuisti scientia. Es entsteht nunmehr die Frage, ob das Judentum zu diesen Problemen des Rechts eine einheitliche Stellung nimmt und, wenn dies zutrifft, welcher Art die Gründe hierfür sind. Im folgenden wird gezeigt werden, daß das Judentum sich fast ausschließlich auf der Seite der dynamischen Rechtsauffassung befindet und daß es daher keinen ausgeprägten Sinn für den Staat, wohl aber für die Gesellschaft hat. JLlie Geschichte der Juden ist, soweit wir sie zurückverfolgen können, eine Geschichte der Wanderungen. Abgesehen von der Zeit des davidischen Königtums ist das jüdische Volk nie für längere Zeit zur Ruhe gekommen. Es kann daher nicht Wunder nehmen, daß in seinem Wesen ein tiefer Zug zum Nomadentum enthalten ist, welcher in der Gestalt des Ahasver, des ewigen Juden seinen symbolischen Ausdruck gefunden hat. Ein Volk, welches nie zur Ruhe kommt und seine Herden weitertreibend wandert, welches von harten Siegern in ihre Reiche geführt wird, kann kein inneres Verständnis für einen Zustand der Ruhe, des Gleichgewichts und der Statik und, was das gleiche ist, des Staates haben; dafür ist die stete Bewegung, das Wandern und Werden, die Dynamik seinem Wesen entsprechend. Die Dynamik ist aber weniger das Fundament eines Staates als das einer Gesellschaft. So erklärt sich die Tatsache, daß das Judentum in kein inneres Verhältnis zum Staate gekommen ist, daß es aber zum Ausgleich dafür in höhe rem Grade veranlagt ist, das Wesen der Gesellschaft zu erkennen und zu bestimmen. Neben dem nomadischen Wesenszug ist die einheitliche Weltanschauung des Judentums für seine Stellung zum Staat und zum Recht (Gesetz) von großer Bedeutung. Eine einheitliche Weltauffassung (Monotheismus, Monismus) be herrscht das Judentum1). Ein einziger Gott hat das All und die Welt geschaffen; nach seinem einheitlichen Plane leitet er deren Entwick

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.