Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 8 (1930)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1930)
- Article
- Der Bericht der Untersuchungskommission für Palästina
- Date
- 1930-05-01
- Page
- Seite 295 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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DER BERICHT DER UNTERSUCHUNGSKOMMISSION 295 wird. Das jüdische Publikum wird daraus die Lehre ziehen müssen, daß Verschweigen der Dinge, so wie sie .sind, um den Gegner bantler zu stimmen, nicht unbedingt ein Beweis größler Staalsmannskunst ist. und was so gern als -demagogisches Geschrei der Opposition hingestellt wird, richtiger politischer Erkenntnis entspringen kann. Zu den Schlagworten, von denen man sich nicht berauschen lassen darf, gehört auch das Wort ..Demagogie". Wenn der Bericht dieser Kommission hier trotzdem besprochen wird, obwohl er seiner Verfasser wegen keinen Wert auf die Aufklärung der Hauptprobleme bat, mit denen er sich beschäftigt, dann deswegen, weit ihm als amtlichem Dokument eine große Propagandakrafl innewohnt, nicht zuletzt wegen seiner ausgedehnten Verbreitung durch die Presse. Ihn auf den wenigen Seiten zu analysieren, die hier zur Verfügung stehen, macht sein Umfang unmöglich. Aber es genügt vollkommen, wenn man seine wichtigsten Teile du rehleuchtet. Die Kommission hat zwar ziemlich viel Zeit darauf verwendet, um. entsprechend dem ersten Teil ihrer Aufgabe, den Verlauf der Unruhen selbst zu untersuchen, aber sie war so begierig, die tieferen Gründe für ihre Entstehung''zu entdecken, obwohl sie nicht damit beauftragt war, daß sie sich erstaunlich wenig um die Erforschung der unmittelbaren Ursachen gekümmert hat, obwohl gerade das ausdrücklich als ihre Aufgabe bezeichnet worden war. Sie stellt nur Dinge fest, die man auch in London wußte oder auslindig machen konnte. Daß der Streit um die Klagemauer zu den unmittelbaren Ursachen" gehörte, war jedem Zeitungsleser schon einige Wochen vor Ernennung der Kommission hinreichend bekannt. Die Einreibung der jüdischen Jugenddemonstration und der Artikel eines jüdischen Blattes unter dieselben Faktoren läßt jedes Verständnis dafür vermissen, daß beide erst nach monatelang dauernden arabischen Provokationen als psychologisch unvermeidliche Reaktion erfolgten. Es ist unmöglich, von einer größeren Menschengruppe zu verlangen, daß sie dauernd wiederholte Beleidigungen und Schmälerung dessen, was sie für ihr Hecht hält, ohne Erwiderung hinnimmt. Es wäre sogar ein politischer Fehler, wenn sie es täte, denn sie würde dadurch ihre Gegner geradezu herausfordern, immer neue Vorstöße zu machen. Trotzdem hatten die .luden erstaunlicherweise auf das tätliche Vorgehen der Mohammedaner an der Klagemauer von der VersöhnungstagsatTäre im Herbst 1928 an (abgesehen von der unmittelbar darauf folgenden Kundgebung in Jerusalem) bis Milte August 19*2° mit keinerlei Gegenmaßnahme erwidert, nicht einmal mit einer Demonstration. Die einzige Antwort waren die paar Zeitungsartikel, die im Ton der üblichen Proteste geschrieben waren. Die Jugenddemonstration vom 15 August fand erst stall, als es unbedingt nötig war. die Aufmerksamkeit der Well auf den Ernst der Lage zu lenken, nämlich als durch die Herstellung des Verbin.diingstore.s mit der Omar-Moschee die Sicherheit der Juden an der Klagemalier von der cl ritt e n und g e f ä h r liebste n Seile bedroht war und die Behörden trotz der diplomatischen Vorstellungen der jüdischen Instanzen die Mohammedaner gewähren ließen. Ein vernünftiges und erfahrene* Richterkollegium hätte sein Erstaunen darüber ausgedrückt, daß trotz den von der Kommission selbst; zugegebenen aufreizenden Aktionen der Mohammedaner gegen die Juden während eines Dreivierteljahres, immer neuer Störung des Gottesdienstes an der Klagemalier. Bedrohung der Sicherheit der Betenden, die Juden sich mit ein paar Presseartikeln und einer einzigen, vollkommen legalen und ruhig verlaufenen Kundgebung begnügten. Was die Kommission hätte aufklären müssen, war die Frage, warum der Streit um die Klagemauer .sich zu einem Angriff bewaffneter Haufen auf die Juden anwachsen konnte. Dazu war erst einmal festzustellen, wie es kam, daß die Araber überhaupt Wallen hatten, obwohl der Waffenbesitz verboten ist. Einen Hinweis darauf gab Lukes Aussage vom 17. November 19*29, dal/, im Ostjordanland der Besitz von Feuerwaffen