Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 8 (1930)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1930)
- Article
- Jüdische Jugend und Jugendwohlfahrt
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 72 (sequence 10)
- Language
- German
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72 M E N O R A II herausgewachsen sind, und man hat hier eine Gelegenheit, wertvollem Menschen, die aus rein altersmäßigen Gründen den hündischen Formen fremd geworden sind und dennoch sich gern der Gemeinschaft widmen wollen, zusammenzufassen. Vielleicht kann man sogar hier das ^Älterenprohlem*' der Bünde zu einem Teil lösen. Gedacht ist in diesem Zusammenhang an bestimmte Wi r k u n g sm ö g 1 i c h k e i t e n i n n e r h a 1 h d e r o f f e n e n F ü r s o r g e, au Mitwirkung' hei Führung von Schulzaufsichten, Ermittlungen der Jugendgerichtshilfe und sozialen Gerichtshilfe. Sorge für Strafentlassene Jugendliche und ähnliches. Die Durchführung dieser Aufgaben liegt den Organen der öffentlichen Jugendfürsorge oh, die sich gern hei diesen Maßnahmen der Unterstützung der freien Jugendhilfe bedient. Es wäre nun meines Erachtens eine verdienstvolle, wenn auch viel Einzelarbeit erheischende Aufgabe, daß die jüdische Jugend sich viel weitgehender als bisher der öffentlichen Jugendfürsorge zur Mitarbeit zur Verfügung stellt. In dieser Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe müßte es gelingen, daß Angelegenheiten, die jüdische Jugend betreffen, fast immer von jüdischen Jugendlichen erledigt werden. Gewiß wird solches schon vereinzelt an manchen Orlen versucht. Es kommt nur darauf an, daß systematisch und nach ein heitlichen Grundsätzen dieses Aufgabengebiet bearbeitet wird. Zur Durchführung bedarf es nun nicht etwa des Aufbaus einer neuen Organisation, sondern in dem Programm des Reichsausschusses scheint diese Aufgabe sehr gut ihren Platz zu finden. Den Landes-, beziehungsweise Ortsausschüssen läge die Ausführung dieser Maßnahmen ob, sie hätten den Teil der Jugend zusammenzufassen, der sieh für diese Arbeil interessiert, ihn für diese Aulgaben zu schulen und in regelmäßigen Zusammenkünften gesammelle Erfahrungen austauschen zu lassen und zu verwerten. Es wurde oben schon angedeutet, daß naturgemäß nicht jeder Jugendliche in diesem Arbeitszweig Verwendung finden wird, nur Menschen eines bestimmten Alters und einer ganz bestimmten Einstellung werden für diese Betätigung in Frage kommen. Wenn auch die Zahl der an einem Ort hierfür zur Verfügung stehenden Menschen eventuell nicht sehr grol* sein wird, so bedeutet dieses keine Erschwerung für die Ausführung, denn es ist auch nur eine beschränkte Anzahl jüdischer Jugendlicher, die so betreut werden müssen. Man wird befürchten, daß hiermit eine Konfessionalisierung der Jugeiidwohlfahrtispflege einsetzen wird, denn Ähnliches würden Verbände anderer Konfessionen für sich auch verlangen. Was aber hier