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Menorah · 1929-11-01 · Heft 11-12 (November 1929) · p. Seite 552

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
7 (1929)
Issue
Heft 11-12 (November 1929)
Article
Die Gesetze Palästinas
Date
1929-11-01
Page
Seite 552 (sequence 10)
Language
German
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552 MENORAH hörden zwar offiziell gewählt, in Wahrheit aber einfach von der Regierung bestellt worden waren. In diesen Orten, wo ein Wahlsystem also schon früher bestand, hat die Regierung es verbessert und die Basis verbreitert, auch die Prozedur so geändert, daß eine wirkliche Wahlfreiheit gewährleistet ist. In den neugeschaffenen Wahlkreisen, wo früher kein Gemeinderat bestand, ist das Wahlrecht noch weit mehr ausgedehnt worden. Besonders reichlichen Gebrauch machen von den neuen Rechten die jüdischen Kolonien, die früher auf freiwillige Steuern angewiesen waren, wie sie der ganz unoffizielle Waad einhob. Am weitesten geht in Ausniitzung ihrer Rechte, sowohl was Verwaltung wie Steuereinhebung betrifft, jenes interessante Produkt des neuen Jischuw, die Stadt Tel-Awiw. Kein anderer Ort in Palästina leistet Ähnliches. Die Regierung unterstützt die Bestrebungen nach Lokalautonomie auch durch die Gründung städtischer Friedensgerichte, wo Richter im Ehrenamt kleinere Vergehen, soweit sie innerhalb der Stadtgrenze begangen wurden, erledigen. In Tel-Awiw tagt ein solches Gericht ständig; natürlich ist die Gerichtssprache hebräisch. Es ist ohneweiters klar, daß bei dem raschen Wachstum mancher Städte auch Gesetze notwendig wurden, um die öffentliche Gesundheit, den Anstand und die ästhetischen Notwendigkeiten zu wahren. Im ersten Jahre der Samuelschen Regierung wurden schon Schritte unternommen, um Gesetze für modernen Städtebau zu erlassen. Hier fortschrittlicher als selbst die modernsten europäischen Regierungen, sorgte die Palästinaregierung von Anfang an dafür, daß die Auswüchse des Reklamewesens keinen ästhetischen Schaden stifteten. Zur Zeit der Okkupation gab es glücklicherweise in Palästina weder auf dem Lande noch in der Stadt eine Verschandelung durch erbarmungslose Reklamehyänen, und die Regierung erließ alsbald ein Dekret, um diesen seligen Zustand aufrechtzuerhalten. Danach ist es verboten, Plakate anderswo anzubringen als auf von der Lokalbehörde hiezu vorgeschriebenen Plakatwänden oder in Geschäftsräumen, und auch da sind sie der Kontrolle durch die Behörde unterworfen. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird strenge überwacht — was nicht wenig Mühe und Aufmerksamkeit erfordert — und dank ihr ist es bis jetzt gelungen, die historischen Orte Palästinas vor Verschandelung zu bewahren. Manchenorts freilich ist die Behörde nicht streng genug, was störende und häßliche Firmenschilder anlangt.

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