Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 7 (1929)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1929)
- Article
- Die Gesetze Palästinas
- Date
- 1929-11-01
- Page
- Seite 551 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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DIE GESETZE PALÄSTINAS 551 alkoholische Getränke und Salz vereinfacht und dabei verdichtet worden; und schließlich ist eine ganz primitive Form der Einkommensteuer, die Kaufleuien, Angehörigen akademischer Berufe und Industriellen auferlegt war, abgeschafft worden. Die Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen getrofl'en. die für die Entwicklung der Industrie und die Einführung sozialer Reformen notwendig sind und die die Haltung eines fortschrittlichen Staates gegenüber der Arbeiterklasse charakterisieren. So zum Beispiel hat sie eine Verordnung erlassen, die dem Arbeiter bei Betriebsunfällen eine Entschädigung sichert; wenn diese Verordnung auch nicht so umfassend ist wie die entsprechende im englischen Gesetz, so hat doch auch durch sie ein Arbeiter, der in einem gefährlichen Betriebe beschäftigt isl, eine gerechte Versicherung. Auch besteht eine Verordnung über das Einzäunen von Maschinen und über entsprechende Inspektion aller Fabriken und Werkstätten, die maschinellen Betrieb haben. Ferner hat die Regierung, in Übereinstimmung mit der internationalen Konvention von Washington, die Kinderarbeit bis zu einem bestimmten Alter in allen Industrien verboten, und strenge Verfügungen in bezug auf die Verwendung von Jugendlichen und Frauen in den Fabriken erlassen. Sie hat eine Kontrolle all jener Betriebe eingeführt, die die Gesundheit des Publikums oder der dort beschäftigten Arbeiter schädigen könnten, und zwar erfolgt diese Kontrolle durch Beamte des Gesundheitsamtes wie durch die Polizei. Und schließlich hat sie, ohne das Recht der Arbeiter auf Streik zur Herbeiführung günstigerer Bedingungen zu beschneiden, Gesetze eingeführt, die dem Terror von seiteil des Unternehmers wie der Angestellten im Falle solcher Konflikte vorbeugen. In all diesen Angelegenheilen war die Regierung bemüht, einerseits dem Bedürfnis des modern denkenden Bevölkerungsteiles nach fortschrittlichen Gesetzen Rechnung zu tragen, ohne anderseits durch gar zu einschneidende Maßregeln derb in die Gewohnheiten des weniger fortschrittlichen Teiles einzugreifen. JLJie Mandatarmacht wird durch das Mandat ermutigt, lokale Autonomie einzuführen, soweit es die Umstände gestatten. Demgemäß hat die Regierung dafür gesorgt, daß in größeren Dörfern und in Stadtvierteln, die deutlich das Bedürfnis nach Zusammenschluß haben, Genieinderäte gewählt wurden; auch hat sie diesen Gemeinderäten ausgedehnte Machtvollkommenheiten in bezug auf Einhebung und lokale Verwendung von Steuergeldern verliehen. Unter der türkischen Herrschaft gab es etwa zwanzig solch autonomer Gemeinden, deren Be-