Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 7 (1929)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1929)
- Article
- Memento!
- Date
- 1929-09-01
- Page
- Seite 441 (sequence 3)
- Language
- German
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MEMENTO! 441 nommene System, das schon dadurch fehlerhaft ist, daß die einwandernden Juden keine „natives" sind, hatte bald unangenehme Folgen: Die Araber setzten, durch die um ihren Besitz besorgten Latifundienbesitzer gegen die jüdisch-zionistischen Kolonisation aufgehetzt, mit den im Orient seit je üblichen politischen Methoden der Gewalttat ein und es kam zu dem berüchtigten Pogrom in J a f f a. Und merkwürdig — dieses nunmehr acht Jahre zurückliegende Ereignis schul keine Änderung in dem Schema F-System der Mandatverwaltung in Palästina, sondern einen verhängnisvollen Ausbau desselben. Statt einzusehen, daß es nicht angehe, eine übernommene Verpflichtung mit Neutralität zu erledigen, wurde der Grundsatz aufgestellt, es müsse jede Störung der Lage im Lande vermieden werden. Wie man freilich kolonisieren kann, ohne daß der Nachbar es merkt, ist unerfindlich, ebenso unerfindlich, wie man ein Land kolonisieren kann, ohne die Möglichkeit freier Einwanderung zu haben. Aber die britische Regierung hatte nach dem Blutbade von Jaffa nichts Eiligeres zu tun als die jüdische Einwanderung so einzuschränken, daß dies-e Einschränkung einem Ein wanderungsver b o t gleichkam. Und um das mehr als fragwürdige Prinzip einer sozusagen unsichtbaren Kolonisation Palästinas durch die Juden nur ja aufrecht zu erhalten, gab die britische Regierung das bekannte C h u r c h i 11 s c h e Weißbuch heraus, das die Mandatsverpflichtung zur Förderung der Schaffung eines jüdischen Nationalheims in Palästina bis an die Grenzen des WVginterpretLerens auslegte. In diesen beiden Dingen ist der Grund für die Ereignisse des schwarzen Freitags vom 23. August und der darauffolgenden drei Wochen zu suchen. Sie konnten mit mathematischer Sicherheit vorausgesehen werden. Denn die mehr als abschwächende Auslegung der Mandatsverpflichtung, verbunden mit dem Verbot der unbeschränkten Einwanderung, das nicht erst seit den Krisen jähren in Palästina, sondern schon drei Jahre vorher in fast gleicher Härte wirksam war, m ußte n d i e Araber zu der b egründeten Annahme führen, die Juden betrieben ein n i c h t an e rkannt e s A u f b a u w e r k und st ü nden da h e r außerhalb des Gesetzes und Rechtes. Es bedurfte nur eines geringfügigen Anlasses für die Araber, um die Probe aufs Exempel zu machen. Sie mußten der Anschauung sein, daß sie in dem Bestreben, den sogenannten Status quo aufrecht zu erhalten, mit der Politik der britischen Mandatarmacht konform gehen, die ebenfalls in allen Belangen den Status quo als das Grundprinzip aufstellte, und daß sie daher keine Widerstände von seilen der englischen Behörden