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Menorah · 1929-09-01 · Heft 9-10 (September 1929) · p. Seite 440

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
7 (1929)
Issue
Heft 9-10 (September 1929)
Article
Memento!
Date
1929-09-01
Page
Seite 440 (sequence 2)
Language
German
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440 M E N O R A 11 in dem Lande, auf das die Judenheit uralte, neu verbürgte und verbriefte historische Rechte hat, in dem Lande, wo es seit Jahrhunderten, seit fast eineinhalb Jahrtausenden kein Judenmassaker gab. Wahrlich, die drei Wochen vom 23. August an ergeben eine furchtbare Bilanzl V ersuchen wir, zu dem, was sich in diesen drei Wochen ereignet hat, Distanz zu legen, so schwer dies auch dem Herzen kcmmeri mag! Dann müssen wir sagen: diese Ereignisse waren vorauszusehen und wurden vorausgesehen. Leider nicht dort, wo man sie hätte voraussehen müssen. Im Jahre 1917, noch ehe der Krieg im nahen Osten völlig entschieden war, erfolgte durch die berühmte Balfour-Deklaration die Anerkennung des jüdischen Anspruches auf ein Nationalheim in Palästina. Bei der Neuordnung der Verhältnisse im vorderen Orient wurde Großbritannien das Mandat über Palästina, d. h. die Verwaltung des Landes als Treuhänder der internationalen Staatengemeinschaft des Völkerbundes, mit der ausdrücklichen Verpflichtung übertragen, alles vorzukehren, um die völkerrechtlich anerkannten Bestrebungen zur Errichtung eines jüdischen Nationalheims in Palästina zu fördern. Schon lein logisch ist aus diesen Bedingungen zu folgern, daß diewie bei allen Mandatsgebieten, so auch für Palästina intendierte Selbstverwaltung erst eintreten kann, wenn die Grundlagen des jüdischen Nationalheims genügend stark sind, um eine solche Selbstverwaltung durch die in Palästina kolonisierten Juden zu ermöglichen. Ebenso logisch geht aus dem Mandat die Verpflichtung hervor, daß die Besiedlung Palästinas durch Juden, welche für das jüdische Nationalheim Voraussetzung ist, von England aktiv gefördert werde. Was aber geschah? Die britische Mandatarmacht richtete in Palästina ihre traditionelle Kolonial Verwaltung ein, während sie schon nach dem Begriffe des Mandates und den darin übernommenen Verpflichtungen ein Kolonisationsregime hätte schaffen müssen. Sie überließ die Kolonisation vollständig dem jüdischen Partner, der durch die Jewish Agency (bis vor kurzem mit der zionistischen Weltorganisation identisch) repräsentiert wurde, ließ das Land in althergebrachtem Sinne schiecht und recht, um es richtiger zu sagen, durch eine dritte Garnitur von Kolonialbeamten mehr schlecht als recht verwalten und begnügte sich mit der Rolle des unbeteiligten Zuschauers, der mit mehr oder weniger Interesse betrachtet, was die ,,natives" in dem kleinen Lande des nahen Ostens tun und treiben, und sich solange in die Dinge nicht einmischt, als die „natives" Ruhe halten. Das aus Schema F über-

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