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Menorah · 1929-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1929) · p. Seite 352

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
7 (1929)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1929)
Article
Mosaiksteine zur Kultur- und Sanitätsgeschichte der posenschen (großpolnischen) Juden am Ausgang des 18. Jahrhunderts
Date
1929-07-01
Page
Seite 352 (sequence 18)
Language
German
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352 MENORAH Ehemalige Militärärzte wurden trotz hoher Protektion abgewiesen, wenn ihre Vorbildung nicht ausreichte71), und Juden wurde der Zugang zu diesen Stellen eröffnet, weil ihre Tüchtigkeit sie dazu empfahl. Das will etwas bedeuten im Preußen jener Tage, in dem das Militärische einen bevorzugten Rang einnahm, und die ersten schüchternen Versuche zu einem Abbau der alten, drückenden Gesetzgebung gegen die Juden gescheitert, der entehrende Leibzoll erst eben abgeschafft war72). Ziemlich bald nach der Besitzergreifung von 1793 war die Frage der Verwendung von Juden als ärztliche Beamte akut geworden. Schon damals war — wenn auch widerwillig — die Möglichkeit ins Auge gefaßt worden, daß Juden in solche Beamtenstellen gelangen könnten, wenn sich nicht genügend christliche Bewerber dazu fänden73). Der Kosciusko-Auf stand des Jahres 1794 brachte die Organisation der ehemals polnischen Provinzen — wir sehen hier immer von dem unter Friedrich dem Großen zu Preußen geschlagenen Westpreußen ab — sehr in Unordnung, und auch in die Regelung der Medizinalverwaltung kam starke Verzögerung. Der Aufstand hatte aber auch einen Systemwechsel in der preußischen Polenpolitik zur Folge — den ersten von unzählig vielen; ein neuer Mann trat an die Spitze der Posen-Kalisch-Warsohauer Verwaltungsbezirke, Graf Hoy m, unter drei Königen einflußreicher Minister von Schlesien. In der Tat und Gesinnung ein Bekenner moderner Ideen — natürlich mit der Vorsicht des klugen Beamten — war er den aus dem Mendelssohn sehen Kreise erwachsenen Bestrebungen zur Besserung der Lage der Juden durchaus zugänglich und zu gesetzgeberischem Vorgehen in diesem Sinne geneigt, wie das die in seiner Einflußsphäre zustande gekommenen Reglements für die Juden in Breslau (21. Mai 1790) und für die Judenschaft von Süd- und Neuostpreußen (17. April 1797) klar erkennen lassen74). Als die Organisation der staatlichen Gesundheitspflege wieder in Fluß gekommen war, machte er denn auch von dem einmal, unter seinem Vorgänger, aufgestellten Prinzip ausreichenden Gebrauch. In bewußtem Gegensatz zu der anders orientierten obersten Medizinalbehörde Preußens75), die Schwierigkeiten bei der Zulassung zur Prüfung machte, verfocht er den Grundsatz, daß „der Unterschied der Religion kein Hindernis bleiben" sollte und verhalf mehreren Juden in entgegenkommendem Wohlwollen zu den von ihnen mit Ausdauer und durch tätige Bewährung eifrig erstrebten Posten.

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