Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 7 (1929)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1929)
- Article
- Mosaiksteine zur Kultur- und Sanitätsgeschichte der posenschen (großpolnischen) Juden am Ausgang des 18. Jahrhunderts
- Date
- 1929-07-01
- Page
- Seite 351 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2912821-2912891-2912897-2923840--07989-2923965- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
MOSAIK STEINE 351 hatten. Jedenfalls aber brachte die Besitzergreifung durch Preußen noch mehr jüdische Ärzte in die preußisch-polnischen Provinzen. Winkte hier doch überhaupt ein neues, weites Wirkungsfeld für allerhand Glücksucher und Ellenbogenfreiheit für selbständige, kantige Energien, Hoffnung für viele, die in den alten preußischen Provinzen nicht vorwärtskommen konnten. Der preußische Staat aber sah sich vor eine Fülle neuer Aufgaben gestellt. Er ist nicht ohne guten Willen und auch nicht ganz ohne Geschick an die Bewältigung dieser Aufgabe herangegangen, und man darf zusammenfassend wohl sagen, daß in der kurzen Zeitspanne von nur dreizehn Jahren, die der größte Teil der neuen polnischen Provinzen bei Preußen verblieb, die ernsthaften Reformbemühungen und Ansätze zum Guten das mancherlei Unerfreuliche, das liier geschah, wettmachten. In der Frage des Medizinalwesens ist das Bemühen um das, was fortschrittlich schien, ebenso zu spüren wie in der des Judenwesens, ja, auf einem Spezialgebiet, das diesen beiden Fragen angehörte, in dem sie sich sozusagen schnitten, wurde hier — wenigstens ursprünglich — mit einer Freiheit verfahren, die sich aus dem Ganzen der preußischen Judenpolitik auf lange hinaus wohltuend abhebt. Daß die Gesundheitspflege in Polen in vieler Hinsicht reformbedürftig war, erkannten die maßgebenden preußischen Beamten sehr bald und sie gingen eifrig daran, hier bessernde Hand anzulegen. Getreu den guten Traditionen, die der preußische Beamtenstaat aus der harten Schule Friedrichs des Großen herüberbrachte, ging man deshalb an die Organisation der öffentlichen Gesundheitspflege, an den Ausbau eines Systems, das die Durchführung aller gesundheitspolizeilichen Maßnahmen gewährleisten sollte. In jedem der etwa 70 Kreise, in die die neuen Gebiete von 1793 und 1795 eingeteilt waren, wurde ein tüchtiger, besonders dafür geeigneter und dafür vorbereiteter Arzt als staatlicher Medizinalbeamter, als sogenannter Kreisphy sikus, einges-etzt, der gegen das für jene Zeit gute Gehalt von 200 Talern alle Zweige staatlicher Gesundheitspflege, auch soweit sie in das gerichtliche Gebiet hinübergriffen, zu vertreten, vor allem aber den Kampf gegen Epidemien und Viehseuchen aufzunehmen hatte00). Bei der Anstellung dieser beamteten Ärzte wurde — sehr im Gegensatz zu den Verfahren bei den anderen Beamtenkategorien70) — mit großer Sorgfalt und der Unparteilichkeit vorgegangen, die die Sache, die Volksgesundheit, verlangte.