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Menorah · 1929-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1929) · p. Seite 344

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
7 (1929)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1929)
Article
Mosaiksteine zur Kultur- und Sanitätsgeschichte der posenschen (großpolnischen) Juden am Ausgang des 18. Jahrhunderts
Date
1929-07-01
Page
Seite 344 (sequence 10)
Language
German
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344 MENORAH VII. Solange aber die Massen der polnischen Juden — eben im polnischen Reiche — in einer politisch wie wirtschaftlich gleich unbefriedigenden Lage verharrten, mußten die Bemühungen zur Fernhaltung dessen, was der Gesundheit schädlich und zur Beförderung dessen, was ihr dienlich war, ohne nachhaltigen Erfolg bleiben. An der Einsicht in die Notwendigkeit hygienischer Schutzmaßnahmen hat es den berufenen Kreisen innerhalb der jüdischen Gemeinden keineswegs gefehlt — ihre Satzungen und Einrichtungen bezeugen das deutlich genug. Es soll hier nur kurz auf die Posener Gemeinde exemplifiziert werden. Von dem Erlaß einer Bauordnung war schon die Rede; es kann noch hinzugefügt werden, daß der Gemeindevorstand Genieindeärzte40) und Gemeindehebammen41) anstellte, daß sich in der Judenstadt ein — allerdings unzulängliches — Hospital zur Aufnahme von Kranken und Durchwanderern42) befand, und daß auf Grund des Gemeindestatuts jährlich sieben Straßenaufseher gewählt wurden, die unter anderem die Straßen, die Schornsteine und den im Judenbezirk befindlichen Brunnen in Ordnung zu halten hatten43). Was von den Organen der jüdischen Verwaltung für die Öffentliche Gesundheitspflege geschah, reichte aber bei weitem nicht aus. So wurde zu Beginn der preußischen Zeit darüber geklagt, daß die Straßen der Posener Judenstadt mit Schutthaufen und anderem Unrat angefüllt wären, den die Frauen, direkt vom Fenster aus, auf die Straße werfen44) —eine Unsitte, gegen die sich auch ein Abschnitt des Krotoschiner Judenprivilegs vom Jahre 1728 gewandt hatte45). Ja selbst die schon gesundheitlich so wichtige Beaufsichtigung des Fleischverkaufs scheint zu wünschen übrig gelassen zu haben46). Ob unter den obwaltenden Umständen für all diese Dinge von jüdischer Seite sehr viel mehr hätte getan werden können, bleibt letzten Endes eine müßige Frage: man würde aber zu einem schiefen Urteile kommen, wollte man außer Betracht lassen, daß es in den christlichen Teilen der polnischen Städte um die allgemeine Hygiene — zumindest relativ genommen — nicht besser bestellt war als in den jüdischen Wohnbezirken. Entgegen aller gesetzlichen Trennung war natürlich eine gegenseitige Beeinflussung, ein Hinüberwirken der Zustände und Gepflogenheiten von der einen Seite zur andern — also

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