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Menorah · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 719

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
6 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Article
Geschichtliches aus Nürnberg
Date
1928-11-01
Page
Seite 719 (sequence 11)
Language
German
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GESCHICHTLICHES AUS NÜRNBERG 719 Verlängerung der Frist bis 10. März 1499 erreicht, an welchem Tag sie endgültig die Stadt verließen. Synagoge, Friedhof-1) sowie sonstige Liegenschaften gingen auf Grund kaiserlicher Verfügung in den Besitz des Reichsschultheiß über. Damit fand die jüdische Gemeinde abermals ein jähes Ende. Den Juden ward jeglicher Aufenthalt in Nürnberg unter schwerster Strafe untersagt. Außer einigen an verschiedenen Stellen eingemauerten Grabsteinen—) sind nur wenige Denkmäler vom mittelalterlichen jüdischen Nürnberg geblieben. Ob das in der Nürnberger Stadtbibliothek befindliche „Nürnberger Machsor" wirklich Nürnberger Ursprungs ist, ist nicht erwiesen-15). Dagegen stammt der sog. „Judcnstain" bestimmt von einem ehemaligen Nürnberger Gotteshaus und dürfte daselbst als Aufsatz für einen Thoraschrein gedient haben-1). 350 Jahre war den Juden jeder Zuzug nach Nürnberg verboten. Die erste Neuaufnahme erfolgte nach langwierigen Auseinandersetzungen am 16. Mai 1850, zu der infolge des Edikts vom 10. Juli 1813 ministerielle Genehmigung eingeholt werden mußte. Schon vorher allerdings wurden auf Grund besonders ausgestellter ,,Lieenzseheineu einzelnen Juden zur Wahrnehmung ihrer Geschäfte — meist 1 Jopfenhandel — der Aufenthalt für einige Tage gestattet. Nur langsam erfolgten weitere Einbürgerungen, im Jahre 1852 fand zum erstenmal wieder in Nürnberg an den hohen Feiertagen Gottesdienst statt, zu dein der Magistrat unter der Bedingung „daß mit der Ausübung dieser Andacht kein nach außen dringendes Geräusch verbunden scyu die Genehmigung erteilte- ). 1855 betrug die Zahl der jüdischen Familien 21, welche dem Fürther Rabbinatsstempel zugeteilt wurden. Der Konstituierung zu einer selbständigen Kultusgemeindc stellten sich von Anfang an vielfache Hindernisse in den Weg, bis schließlich auf Initiative des Magistrates in einer Gemeindeversammlung unter Vorsitz eines Magistratsrates am 1. Februar 1859 der „israelitischer Religionsverein" als ,,einer Gemeinde ähnlicher'1 Verband gegründet wurde. Es bedurfte weiterer Verhandlungen, bis endlich auf Grund des am 10. November 1861 erschienenen Gesetzes, das die einschränkenden Bestimmungen des Edikts vom Jahre 1813 aufhob, unterm 28. Januar 1862 die ministerielle Genehmigung zur Konstituierung einer Kultusgemeinde erteilt wurde. Der Gottesdienst fand in gemieteten Räumen statt, die Beerdigungen mußten mangels eines eigenen Platzes auf dem Fürther Friedhof vorgenommen werden. Nachdem die Kündigung der Mitbenützung seitens der Fürther Gemeinde erfolgte, sah sich die Nürnberger Kultusgemeinde zur Erwerbung eines eigenen Friedhofes gezwungen, was ihr denn auch nach Ueberwindung mancherlei Schwierigkeiten am 0. April 1862 gelang. Auch dem schon längst geplanten Bau

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