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Menorah · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 718

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
6 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Article
Geschichtliches aus Nürnberg
Date
1928-11-01
Page
Seite 718 (sequence 10)
Language
German
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718 MENORA H war zugleich Vorsitzender und Richter des „Judenrates" (vermutlich P"? iY2)* Der Judenrat, dessen Zusammensetzung alljährlich durch die Stadt erfolgte, hatte die Aufgabe in Fällen, „die ihre Sitten und Gewohnheiten — Ehesachen, Erbsachen und anderen Streitigkeiten" betrafen - zu entscheiden, sowie das Recht der Steuerfestsetzung. Im Bedarfsfalle durfte derselbe den Parteien den Eid auferlegen. Dieser ,,Judcn-Eydu, in seiner Fassung wörtlich vorgeschrieben, hatte große Bedeutung und war an umständliches Zeremoniell gebunden. 1412 versprach König Sigismund außer den bisherigen Abgaben von den Juden nichts zu verlangen, aber schon im darauffolgenden Jahr erpreßte er von ihnen 12 000 Gulden als Beitrag für die Kosten des Constanzer Konzils. Doch damit nicht genug, forderte er für den ihnen 1416 für die folgenden drei Jahre neuerdings verliehenen Schutz ungeachtet aller anderen Steuern die Abführung des zehnten 'Feiles ihres Gesamtvermögens. Als Friedrich III. 1442 nach seiner Krönung [Nürnberg besuchte, verlangte er von den Juden eine „Ehrung". Er hielt die Summe von 20 000 Gulden für angemessen, bei deren Nichteinhaltung er mit der Gefangennahme der Juden drohte. Der Rat der Stadt, der die Unmöglichkeit dieser Forderung einsah, veranlaßtc den König zum Verzicht. Auf Grund der mit ihm getroffenen Einigung sprach er sie schließlich für weitere fünf Jahre von allen außerordentlichen Abgaben frei. Blieben sie also im Jahre 1442 von der Gefahr der Gefangennahme verschont, so holten die Nürnberger im Jahre 1463 das Versäumte nach: Um sich in den Besitz des jüdischen Vermögens zu setzen, ließen sie die Juden einsperren. Mit jedem Jahr hatten die Juden mehr zu leiden. So wurden sie 1454 gezwungen den Predigten eines Capistranus beizuwohnen. Unter dem falschen Verdachte, vier Kinder ermordet zu haben, wurden 1467 achtzehn Juden verbrannt. Auf Veranlassung des Papstes beschloß die 1451 in Bamberg tagende Synode den Juden den Zins zu verbieten, jedoch gelang es Friedrich III., an den sich die Stadt wiederholt wandte, sie hievor zu schützen. In Anbetracht dessen, daß Christen jegliche Geldgeschäfte verboten waren, wurde den Juden auf die Dauer von jeweils einigen Jahren (1464 und 1470 für je sechs Jahre) das Betreiben von Geschäften gestattet. Doch sollte ihr Aufenthalt in Nürnberg nicht mehr lange dauern, bereits im Jahre 1473 verlangte die Stadt ihre Vertreibung. 1479 erschien ein neues Stadtrecht, das die Juden noch mehr einengte. Auf Drängen der Stadt erließ Kaiser Maximilian am 21. Juli 1498 den Befehl ,,die Jüdischheit auszubieten'1 und für ewige Zeit nicht mehr aufzunehmen20). In der Synagoge mußten sich die ansässigen Juden drei Schöffen gegenüber unter Eid verpflichten innerhalb drei Monaten die Stadt zu verlassen. Auf mehrfaches Bitten wurde eine

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