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Menorah · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 674

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
6 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Article
Der Regensburger "Ritualmordprozeß" 1476 - 1480
Date
1928-11-01
Page
Seite 674 (sequence 10)
Language
German
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674 MENORAH Wenn die Stadt ihren Mißerfolg und das Abschwenken des Herzogs und Bischofs in der Ritualmordsache hätte voraussehen können, hätte sie die Finger von der Sache gelassen. Später aber war sie wegen der zugespitzten Situation trotzdem zur Durchführung der Sache gezwungen. Denn der Kaiser hatte ihr zur Strafe ihres „Ungehorsams*1 in der Judensache den „Blutbann", d. h. die Strafgerichtsbarkeit entzogen und die Aufhebung ihrer Rechte als Freistadt angedroht. Die Stadt konnte jetzt auch wirkliche Straftaten nicht mehr aburteilen und war in äußerste Verlegenheit geraten. Noch im Frühjahr 1477 hatte die Stadt erklärt, „lieber sollten die Juden im Kerker übereinander ersticken, als daß sie freikommen sollten", aber ein Jahr später riet ihr ihr Gesandter beim Kaiser sehr zur Nachgiebigkeit, nachdem der Kaiser den Herzog Albrecht „wie eine Hetzrüde" auf die Stadt gehetzt, nachdem man ihr das Wasser (d. h. den Donauverkehr) gesperrt, und nachdem man Leute gegen sie gerichtet habe, „die von Stund an in euch platzeten". Um die Wende des Jahres 1477 war es schon gar nicht mehr die Judensache selbst, sondern deren für die Stadt so verhängnisvolle Folgen, die das eigentliche Problem -ausmachten, und der Gesandte meldete der Stadt am 13. III. 1478 aufs tiefste erbittert: „der Kaiser läßt uns wirklich daran hängen". Man riet der von Herzog und Bischof verlassenen Stadt allgemein zur Nachgiebigkeit. Auch ihr Gesandter tat es. Er tat es aber in einer Weise, die zeigt, daß die Lage der Juden nur für den Augenblick erleichtert worden war. Er schrieb nämlich an die Stadt: „Es möcht der Kaiser einmal sterben, so möchtet ihr dannoch in einem Rescheii (d. i. in Raschheit) die Juden richten, oder aber wolten sie ganz ledig werden, sie müßten euch eure 8000 fl. wiedergeben". Der Gesandte rät damit der Stadt, nach dem Tod des Kaisers vertragsbrüchig zu werden und den beschuldigten Juden die Wahl zu stellen, ob sie den Tod, wegen des Ritualmords, erleiden, oder der Stadt die 8000 fl. ersetzen wollten, zu denen der Kaiser die Stadt verurteilt hatte. So sehr war die Stadt für den Augenblick zermürbt, und so hartnäckig verharrte sie zugleich in ihren Absichten gegen die Juden, und seltsam kontrastiert diese erbitterte Rücksichtslosigkeit gegen die Juden zu einer kurz zuvor (1475) von der Stadt abgegebenen Erklärung, „nie wäre erklärt worden, daß die Stadt Regensburg einen Juden vergewaltigt hätte". Das Eingreifen des Kaisers, vor allem aber die Art seines Eingreifens, hat den Haß der Stadt gegen die Juden zu wahrer Verbissenheit gestärkt. Erst vierzig Jahre, nachdem der Gesandte die Vertragsbrüchigkeit angeraten hatte, nach dem Tode Kaiser Maximilians (1519), konnte die Stadt diesen Rat befolgen. Sie tat es in der schroffsten Form, in der die — damals landläufigen — Judenvertreibungen überhaupt geschahen (Abwanderung

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