Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 6 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Article
- Der Regensburger "Ritualmordprozeß" 1476 - 1480
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 673 (sequence 9)
- Language
- German
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DER REGENSBURGER RITUALMORDPROZESS 673 einen Bericht gebetene Passauer Stadthauptmann schrieb der Stadt, daß „das hochwürdig Sacrament in einer Kirche zu Weng am Steinkar" (im Passauer Gebiet) entwendet worden sei (22. II. 78). Die Stadt R. erklärte darauf (6. III.), der Ort Weng sei ihr unbekannt, aber es gebe in der Nähe von R. die Dörfer Weinttingen und Wintzer. So suchte sie die Regensburger Juden mit der Passauer Sache irgendwie in Verbindung zu bringen, und das alles, damit die Gesandten beim Kaiser — „danyden" — davon Gebrauch machten. Die Regensburger hätten diesen umständlichen und anrüchigen Apparat nicht gebraucht, wenn sie selbst die „Geständnisse" der Juden als ausreichenden Beweis betrachtet hätten. Ihr Interesse an der Passauer Sache ging soweit, daß sie den Passauern empfahlen, die Juden schnell zu „richten", ehe ihnen Verbotbriefe vom Kaiser kämen. Sie gedachten offenbar, in ihrem verbissenen Streit mit dem Kaiser an den Passauern einen Leidens- und Bundesgenossen zu gewinnen; die Passauer waren so klug, diese Intrige zu durchschauen. Ein weiteres Beweismittel schufen sich die Regensburger dadurch, daß sie die Auffindung von vier bis sechs Kinderskeletten notariell bestätigen ließen. Ebenso hatten die Passauer einen Beweis darin zu besitzen behauptet, daß das Messer gefunden war, mit dem die Herzen durchstochen worden seien. Nicht so sehr durch eigene Bemühung, als durch Zufall kam die Stadt auch zu einem Bericht über die Erfurter Juden. Der Erfurter Stadtschreiber berichtete, die dortigen Juden hätten den Schutz des Erzbischofs von Mainz um ein jährliches Schutzgeld von 500 fl. genossen, und ihre Vertreibung (1458) sei gegen den widerstrebenden Bischof nur durch Appellation beim Papst und gegen Ablösung des Schutzgeldes zu erlangen gewesen. Er empfahl der Stadt R., gleichfalls gegen den Kaiser an den Papst zu appellieren. Die Regensburger konnten aber diesem Rat nicht Folge leisten. Mit der Ablösung der Judensteuern beim bayrischen Herzog hätte sie zwar eine taktisch viel bessere Position gewonnen, aber sie konnte sich mit dem Herzog nicht einigen. Die Appellation an den Papst wurde ihr von vielen Seiten widerraten, weil sie wenigstens 50 000 f 1. gekostet hätte. Da die 5000 f 1., die der Stadt bis dahin an Kosten durch die Sache erwachsen waren, schon schwer auf ihr lasteten, kam für die verarmte Stadt dergleichen nicht in Frage. Schon allein durch ihre finanzielle Schwäche wäre die Sache zuungunsten der Stadt entschieden gewesen, und es fragte sich nur noch, ob sie die Gnade des Kaisers mit größeren oder kleineren Opfern wiedergewinnen könne. Sie steigerte ihr Angebot an den Kaiser von 1000 auf 2000 und 3000 fl., und wurde schließlich zu 8000 fl. verpflichtet, die sie allerdings auf die Juden überbürden durfte.