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Menorah · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 672

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
6 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Article
Der Regensburger "Ritualmordprozeß" 1476 - 1480
Date
1928-11-01
Page
Seite 672 (sequence 8)
Language
German
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672 MENORAH daß die Geständnisse „freiwillig" waren. „Freiwillig" waren aber solche Geständnisse, die nach beendeter Folter — zur Vermeidung weiterer Foltern — vom Beschuldigten bestätigt wurden. Die Stadtväter betonen auch die Milde der Folterung; die Juden seien nur der „gemeinen (d. i. gewöhnlichen) Marter" (u. zw. Aufziehen des mit einem Stein belasteten Körpers, so daß die Gelenke luxiert werden) unterzogen worden. Es war aber, wie die Stadt selbst erklärt, milder Einspruch des Kaisers, der der weiteren Folterung Einhalt gebot, die sonst erfolgt wäre. Es haben deshalb, wie das erhaltene Protokoll der Folterung zeigt, die standhafteren unter den Juden kein Geständnis abgelegt, obwohl mancher von ihnen anter der Folter „prochen" ist, wie das Protokoll in sachlicher Präzision erklärt. Man weiß, daß die Justiz im Mittelalter nicht zimperlich war. So hat damals einer der Regensburger Stadtväter vorgeschlagen, „daß man die Juden stocket und plocket, daß man 10 000 fl. von ihnen bekäme". In dem gleichzeitigen Passauer Prozeß wegen angeblicher Hostienschändung hat man die Juden „an den recken" gefoltert; sie waren aber „zäch, daß ihrer viele nichts sagen wollten". Die Juden ihrerseits klagten dem Kaiser über „schwere Folterung" (tormenta acerrima). Aus der geflissentlichen Hervorhebung der Freiwilligkeit des Geständnisses (und aus den allgemeinen Rechtsbegriffen der Zeit vor der „Carolina") sieht man, wie ängstlich die Stadt darauf bedacht war, daß der Beweis als zureichend betrachtet würde. Aus diesem Grunde blieb die Stadt bemüht, den „Beweis" durch andere Mittel zu verstärken, die das Verbrechen der Regensburger Juden wahrscheinlich machen sollten. Wo irgend in dem letzten Jahrhundert etwas ähnliches von den Juden „gestanden" worden war, beschaffte die Stadt sich die Akten. Von dem badischen Markgrafen ließ sie sich die Geständnisse der 1470 wegen angeblichen Ritualmords hingerichteten Endinger und Pforzheim Juden senden. Selbstverständlich wurden auch die Geständnisse des Trientiner Prozesses von 1475 beigezogen, von dem ja der Regensburger Prozeß ausgegangen war. Das alles wurde dem Kaiser übersandt, um die Regensburger Fälle damit glaubhaft zu machen. Man brauchte wegen dieser — recht auffälligen — Maßnahmen den guten Glauben der Stadt noch nicht zu bezweifeln. Der böse Glaube erweist sich aber an der Art, wie die Stadt den Passauer Hostienschändungsr prozeß von 1478 auszunützen suchte. Am Beginn steht auch hier nur ein sonderbar großes Interesse der Stadt an den Passauer Begebenheiten. Die Stadt hat eigene Gesandte nach Passau geschickt, um Näheres zu erfahren; die Gesandten sollten trachten, zu den gefangenen Juden in Passau hineingelassen zu werden, sich von diesen die Geständnisse wiederholen lassen und protokollieren. Der um

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