Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 6 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Article
- Der Regensburger "Ritualmordprozeß" 1476 - 1480
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 671 (sequence 7)
- Language
- German
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DER REGENSBURGER RITUALMORDPROZESS 671 Die Erben von Regensburgs Wohlstand und Blüte waren aber nicht die Juden, sondern vor allem Wien und Nürnberg. Der Regensburger Stadtkämmerer schrieb 1477 an einen Ratsherrn: „Wir hören, die von Nürnberg haben beim Kayser erlangt, daß die Messe von Nördlingen fürter gen Nürnberg gelegt werden würde". Kurz zuvor hatte er berichtet, daß wegen der Fehden, in die Regensburg verwickelt sei, aller Handel sich gen Nürnberg und anderswo wende. Man sieht, das Regensburger Stadtoberhaupt hat die Ursachen des Niedergangs richtig erkannt und die Juden dabei nicht erwähnt. Aber er hat keine Lehren aus seiner Erkenntnis gezogen, denn er hat die „Fehden" nicht vermindert, sondern mit dazu beigetragen, die Stadt mit dem immer noch mächtigsten Herrn, dem Kaiser selbst, in einen jahrelangen Prozeß zu verwickeln. Dieser selbe Stadtkämmerer soll, nach einer Behauptung der Juden, zwei Jahre vor dem Ritualmordprozeß gesagt haben: Ich will nicht Hans Notscherf heißen, wenn ich die Juden nicht vertreibe. Tatsächlich ist eingestandenermaßen die Vertreibung der Juden der Zweck des Ritualmordprozesses gewesen. In einer Verhandlung mit dem Herzog Ludwig hat der Kämmerer die Erlaubnis zur Vertreibung der Juden nachgesucht, und der Kaiser hat, als er sich 1478 mit der Stadt einigte, ausdrücklich verlangt, „daß ihr die Juden alsdann bei euch wonen und bleiben lasset". Man könnte nun vermuten, die Ueberzeugung, die Juden seien „mördisch", habe in den christlichen Stadtvätern den Wunsch, sie zu vertreiben, bewirkt. Diese Vermutung ist aber unhaltbar. Als man die Juden 1746 wegen Ritualmords belangte, hatte man schon vorher mißglückte Versuche in derselben Richtung angestellt. 1474 wurde der Rabbiner Israel wegen derselben Beschuldigung verhaftet, wurde aber wieder freigelassen, da sich die Haltlosigkeit der Beschuldigung erwies. Die Stadt hatte damals weder am Herzog noch am Bischof einen Rückhalt. Das wurde 1746 anders, als der Bischof selbst die Strafverfolgung der beschuldigten Juden forderte. Jetzt, gar zu plötzlich, sollte die Stadt an die Blutbeschuldigung zu glauben begonnen haben? Das war nicht der Fall, und es ergeben sich dafür viele Indizien, zunächst die überaus sorgfältige Vorbereitung des Prozesses. Diese Vorbereitung beweist, wie sehr den Stadtvätern — die mit den Richtern verschwägert waren — daran lag, daß die Juden unter allen Umständen schuldig befunden würden. Diese Vorbereitung des Prozesses war um so nötiger, als das Beweisverfahren, selbst nach damaligen Begriffen, ganz prekär waren. Das Kernstück des Beweises für die Schuld der Juden bildete deren unter der Folter gemachtes Geständnis. Mit Nachdruck betonen die Stadtväter gegenüber dem unwilligen Kaiser immer wieder,.