Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 6 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Article
- Die Emanzipation
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 656 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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656 MENORAH ben sollen, zu welchem Zwecke ihre Namen in eine behördlich geführte „Matrikel" eingetragen werden mußten, haben die jüdischen Gemeinden unter Anführung derjenigen von Fürth mit friedlichen Waffen des Geistes einen fast 50jährigen Kampf geführt, der noch heute etwas Ergreifendes und Imponierendes hat. Die Verfassungsurkunde des Königreichs Bayern vom 26. Mai 1818, deren Motto gelautet hat: gleiche Rechte bei gleichen Pflichten, hat (nach Titel IV § 9) die Juden von der Eingangspforte des neuen Staates ausgeschlossen. Für sie blieb der Grundsatz: Gleichheit der Pflichten bei Ungleichheit der Rechte! Schon anfangs April 1819 versammelten sich zahlreiche Vertreter des bayerischen Judentums in der Hauptstadt des Landes, um bei den Mitgliedern des Landtags und der Regierung dafür zu wirken, daß die am Bau der Verfassung gebliebene Lücke ausgefüllt werde. Samson Wolf Rosenfeld, Rabbiner in Uehlfeld, später in Bamberg, entwarf eine auch im Druck erschienene „Denkschrift an die hohe Ständeversammlung, die Lage der Israeliten und ihre bürgerliche Verfassung betreffend" (15. April 1819). Dadurch war die Frage der Judenemanzipation auf die Tagesordnung der öffentlichen Meinung gesetzt. Ein katholischer Geistlicher und ein protestantischer Professor veröffentlichten zugunsten der Juden verfaßte Schriften. Und diese Agitation hatte den Erfolg, daß schon der erste bayerische Landtag die Revision des Edikts beantragte und der König eine Vornahme derselben „unverzüglich" in Aussicht stellte. Aber das pöbelhafte Hep-hep-Geschrei der Studenten in Würzburg und Ausschreitungen des Straßenantisemitismus an anderen Orten von Franken kennzeichneten den Barometerstand der Volksstimmung. Kein Wunder, daß die Staatsregierung im Mai 1822 auf eine vonseiten des Präsidiums der Abgeordnetenkammer gestellte Anfrage die „unverzüglich" in Aussicht gestellte Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Revision des Judenedikts für noch nicht zeitgemäß erklärte. Fast zehn Jahre flössen nun dahin im Zeitenstrome, Jahre geräuschloser Arbeit der vom Staate ihrem Schicksale überlassenen Gemeinden an der inneren Erhebung, an der Selbstemanzipation des Judentums. Erst nachdem die Stürme der französischen Revolution auch in deutschen Gauen die Luft gereinigt hatten, hielten die maßgebenden Kreise des bayerischen Judentums die Zeit wieder für geeignet, abermals mit einem Notruf an die Gerechtigkeit des Staates hervorzutreten, der eine günstige Stimmung fand. In der Abgeordnetenkammer fanden 1831 Verhandlungen statt, denen der beredteste Anwalt der deutschen Juden Gabriel R i e s s e r (in seinen gesammelten Schriften II S. 73 ff.) ein Ehrendenkmal gestiftet hat; der Antrag auf Vornahme einer Revision des Edikts wurde in der Kammer ein*