Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 6 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Article
- Die Emanzipation
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 655 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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DIE EMANZIPATION 655 Der Erbe der fränkischen Kleinstaaten war Bayern, wo am Anfang des 19. Jahrhunderts in staatspolitischer Beziehung eine neue Zeit angebrochen war, zugleich eine Zeit des Aufblühens von Humanitätsidealen, von welchen das Ideal der Glaubensfreiheit als Botschaft vom Thron herab verkündet wurde. Auch mit der schon damals hochwichtigen „Judenfrage" hat Kurfürst Maximilian Joseph, der Vater von Neubayern, sich beschäftigt und unter dem Einfluß des Zeitgeistes in einer Resolution vom 26. Januar 1801 die Kreisregierungen zur Ausarbeitung von zweckdienlichen Gutachten aufgefordert, die als grundlegendes Material zur Herausgabe eines Verfassungsgesetzes über die Verhältnisse der Israeliten dienen sollten. Nach dem Uebergange des Fürstbistums Würzburg an die bayerische Krone hat im Jahre 1803 die zahlreiche Judenschaft desselben durch den obengenannten Professor Oberthür ein Memorandum über ihre drückende Lage ausarbeiten und zur allerhöchsten Stelle mit der Bitte leiten lassen, ihnen „so viel es einstweilen noch tunlich und andern Staatsrücksichten und Verhältnissen nicht entgegen ist", die Gleichstellung mit den Staatsuntertanen anderer Bekenntnisse einräumen zu wollen. In demselben Jahre hat Elkan Henl e in Fürth ein Schriftchen „über die Verbesserung des Judentums" anonym erscheinen lassen. Er war auch der Erste in Bayern, der über die Judenemanzipationsfrage im Jahre 1811 eine Schrift veröffentlichte, die er dem damals allmächtigen Minister Grafen Montgelas widmete und in der er vom Standpunkte eines aufgeklärten Israeliten die Verhältnisse seiner Glaubensgenossen im apologetischen Sinne zu beleuchten versuchte. Von Körperschaften war der Vorstand der israelitschen Kultusgemeinde München der erste im Königreiche, der sich ohne Vorbehalt auf den Boden der neuen Zeit stellte und in einer Immediateingabe vom 8. April 1812 unter Hinweis auf das Beispiel anderer Länder die uneingeschränkte Gleichstellung der Israeliten erbat, und an diese Kundgebung der Vertreter der hauptstädtischen Gemeinde schlössen sich unter Führung der Gemeinde Bamberg die Israeliten von Oberfranken an mit einer die Erfüllung aller staatsbürgerlichen Pflichten angelobenden Eingabe vom 22. Januar 1813. Die Antwort auf alle diese Eingaben war die Veröffentlichung des berühmten Edikts vom 10. Juni 1813, das ein halbes Jahrhundert lang die magna charta für das Verhältnis der Israeliten zum Staate und zur bürgerlichen Gesellschaft gewesen ist. Gegen dieses Edikt, das lediglich ein Erziehungsgesetz für eine kurzbemessene Zeit sein sollte, und insbesondere gegen §§ 12—13 desselben, welche die pharaonisch anmutende Bestimmung enthielten, daß die jüdischen Familien auf ihre dermalige Anzahl normiert und auf die Orte ihrer derzeitigen Ansässigkeit beschränkt blei-