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Menorah · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 652

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
6 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Article
Aus der Geschichte dem sozialen und kulturellen Leben der Juden in Deutschland
Date
1928-11-01
Page
Seite 652 (sequence 2)
Language
German
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652 MENORAH Regensburg mußten sie, soweit sie nicht den Tod fanden, ebenfalls verlassen oder sich zum Christentum bekehren. Die merkwürdigste Erscheinung in der Geschichte der Judenvertreibungen ist aber die, daß die Verfolgten immer wieder zurückkehren, daß neue Einwanderungen stattfinden, oder daß überhaupt ein Teil der Juden dem drohenden Schicksal entrinnen kann. Wider alle gesetzlichen Bestimmungen, mochten sie von staatlicher oder kirchlicher Seite ausgegangen sein, wußten sich die Juden stets von neuem in die Lande, denen sie unter dem Zwange der Gewalt den Rücken gekehrt hatten, Eingang zu verschaffen. In München verstanden sie es sogar innerhalb von 30 Jahren nach ihrer Vertreibung, eine Reihe von Privilegien zu erringen, die allerdings Herzog Ludwig einschränkte. Ihre Sonderstellung gegenüber christlichen Stadtbewohnern erstreckte sich meist auf ihre Handelstätigkeit, die im allgemeinen als einzige jüdische Erwerbsmöglichkeit zu gelten hatte. Im Handel erwarben sie ihre Vermögen, die ihnen dann als Basis für ihre Geld- und Kreditgeschäfte dienten, zumal der Kapitalmarkt früherer Zeiten durch kirchliche Verbote für die Christen äußerst eingeengt war. Das kanonische Recht untersagte jeden Geldverleih gegen Zins, so daß dieser Erwerbszweig nur den Juden offen stand, der ihnen aber auch den Haß der Bevölkerung eintrug, die sie gemeinhin als Wucherer ansah. Diese Betrachtungsweise wurde von den instruierten Machthabern je nach Bedarf geschürt. Erforderten die Regierungsgeschäfte oder private Passionen größere Geldsummen, die im Bedarfsfalle nicht aufzutreiben waren, so propagierte man die jüdische Einwanderung und verhalf den Immigranten durch Handelsprivilegien zu rascher Vermögensbildung. Nach deren Vollzug und der damit verbundenen Verschuldung an die Juden inszenierte man unter allen möglichen Vorwänden eine Verfolgung und bemächtigte sich auf diese Art des angesammelten Reichtums oder entledigte sich gewaltsam der jüdischen Forderungen. Beispiele hierfür finden sich wiederum in Bayern, wo die gesamten Verbindlichkeiten der Christen gegen die Juden in Deggendorf und Straubing im 14. Jahrhundert für erledigt erklärt wurden und das vorhandene jüdische Vermögen an die Ortsbewohner fiel. Diese Strömung gegen die Juden in Bayern steigerte sich im Verlauf der Jahrhunderte, bis endlich durch die Landordnung von 1553 überhaupt jede Ansiedlung, jeder Handel, ja selbst das Betreten bayerischen Landes den Juden verboten wurde und damit ihre Geschichte einen völligen Abbruch erlitt. Erst im 18. Jahrhundert finden sich dann wieder jüdische Ghettos in Bayern, gegen die selbst ein Dekret des Kurfürsten Max Emanuel auf Ausweisung nicht mehr zur vollen Wirksamkeit gelangen konnte, da eine Reihe jüdi-

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