Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 6 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Article
- Aus der Geschichte dem sozialen und kulturellen Leben der Juden in Deutschland
- Date
- 1928-11-01
- Page
- 653 (sequence 3)
- Language
- German
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scher Geldleute bereits finanzielle Beziehungen mit einflußreichen Persönlichkeiten und dem Staatsoberhaupt selbst angeknüpft hatten. Diesen sogenannten Hofjuden oder Hoffaktoren erteilte man weitgehende Privilegien, die erst allmählich auf die gesamte Judenschaft ausgedehnt wurden. Im allgemeinen war den Juden schon die Ansiedlung äußerst erschwert. Beim Bereisen des Landes mußten sie an jeder der unendlich vielen Mautstellen Geleitgeld bezahlen und die Wechselfähigkeit war ihnen vollständig aberkannt, da sie nicht als berechtigte Kaufleute galten. Man versuchte ihnen eine Reihe wirtschaftlicher Beschränkungen aufzuerlegen, um die wirksame Konkurrenz gegen die Christen zu unterbinden. Noch trauriger sah es mit ihrer sozialen Stellung im Staate aus. Sie wurden mit der niedrigsten Gesellschaftsklasse, den Henkern und Schindern, auf eine Stufe gestellt. Sie waren, wie die „Aussätzigen und Infizierten" von der Benutzung öffentlicher Bäder ausgeschlossen und die Juden Münchens mußten ihre schwangeren Frauen zur Entbindung nach Kriegshaber bei Augsburg schicken, da in der Residenzstadt kein Judenkind zur Weit kommen durfte. Nur die Hofjuden waren vielfach der sozialen Mißachtung enthoben. Sie brauchten kein Judenabzeichen tragen, sie fanden manche Unterstützung von selten der Behörden, um Handel treiben zu können. Thnen wurde auch das Geleitgeld erlassen und in einem Einzelfall war der Jude Emanuel Mayer sogar für eidesfähig erkannt werden. Die Hofjuden bildeten aber eine Ausnahme, während die übrige Judenscliaft das ganze 18. Jahrhundert hindurch noch schwer unter den verschiedenen Bedrückungen zu leiden hatte. Erst gegen das 19. Jahrhundert erfolgte schrittweise die Aufhebung der entrechtenden Gesetze. Die völlige Gleichstellung, vor allem die Anerkennung der Juden als gleichberechtigte Staatsbürger mit einheitlichen politischen Rechten, erfolgte in Bayern erst nach dem Revolutionsjahr 1848.