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Menorah · 1928-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1928) · p. Seite 358

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
6 (1928)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1928)
Article
Die jüdische Volkskunde auf der "Pressa"
Date
1928-06-01
Page
Seite 358 (sequence 3)
Language
German
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358 MENORAH äpfel", das sindEthrogim, und „Juden- und andere messingne Lampen", das sind die speziell in Galizien gebrauchten Sabbatlampen, die übrigens von der allgemein unter dieser Bezeichnung bekannten Form im unteren Teile abweichen. Vom Hausieren der Juden handelt ein anderes, von geistigen Berufen das „Cirkular vom Znaimer k. k. Kreisamte in Betreff der Bildung und Anstellung der Rabbiner, ihre (l) Dotation, Religionsübungen und Schulbesuch". Laut diesem Zirkular aus dem Jahre 1843 soll kein Rabbiner in Mähren aufgenommen werden, der „nicht mit den geforderten Nachweisungen des mit gutem Erfolge zurückgelegten philosophischen Studiums, insbesondere auch der Pädagogik an einer inländischen Lehranstalt versehen ist". Die Gemeinde schlägt drei Kandidaten vor, von denen das Kreisamt einen zu wählen hat. Reichen die Mittel der Gemeinde nicht, so kann aus dem Landesmassafonds ein Zuschuß geleistet werden. Die gedruckten hebräischen Gebete müssen von einer Übersetzung in der Landessprache begleitet sein. Das „Alenu jeschabach" (sie!) ist verboten. Die von dem Landesrabbiner belobte „Eichlische Ubersetzung" (von Euchel) wird empfohlen. Improvisationen von Wanderpredigern werden untersagt. Für den Schulunterricht, auch der Mädchen, wird Sorge getragen. Das jüd. Religions¬ und Sittenbuch Ben Zion (von Herz Homberg) ist beizubehalten. Den Übergang zum Buche bildet eine deutsche Sonderausgabe der in der Zeitschrift ,,Sulamit" abgedruckten und von Grätz, Gesch. XI, Seite 301, erwähnten Reden im Pariser „Sanhedrin". „Rede über die Interessen und den Wucher, gesprochen von dem Vorsteher des großen „Sanhedrins" in der Sitzung vom 2. März 1807 und 9. März" und ,,Rede, gesprochen von Herrn Furtado, 2. März 1807". In der letzten Rede Sinzheims ist (Seite 21) die folgende Stelle beachtenswert: ,,Ihr habt mit lauter Stimme zwey Laster gerügt, die man von dem Gesetze Mosis unzertrennlich wähnte, die aber nur in der Verdorbenheit des Herzens ihren Grund haben; Ihr habt, als besonderes Gegengift, den Ackerbau und die nützlichen Künste vorgeschrieben und gebothen". Die zwei Laster waren: Abneigung gegen das Handwerk und der Wucher. Hierhin gehören auch Gutachten als Aktenbeilagen in Prozessen gegen Judenfeinde, so von Bloch (c. Rohling), H. Hildesheimer und anderen, sowie einzelne Gebete und Beschwörungen, so gegen den bösen Blick, „dem Feinde den Mund zu verschließen, ihn mundtot zu machen, ihn zu schwächen, zu besiegen, zu erniedrigen; Gunst beim Herrscher zu finden, beim Ehegatten, bei N. N.; Freunde sich schaffen, vor Gericht, im Gefängnis; daß man nicht zu Schaden komme vor

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