Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1927)
- Article
- Judaica im Stadtarchiv und in der Stadtbibliothek [Mainz]
- Date
- 1927-12-01
- Page
- Seite 800 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2912821-2912866-2912878-2921099--06025-2921279- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Hanau 1× ep/1047937
- Wrocław 1× ep/1002369
OCR text
800 MENORAH rechtlichen Angelegenheiten christlichen Behörden unterstellt würden. Mainz, am 2. April 1782. Originalhandschrift. 21. Lcibzollfreihcit der Rabbiner und Vorsänger: Erlaß der Kurfürstlich-Mainzischen Kammer vom 7. Mai 1782. Druckstück. 22. Taschenbrief für einen Mainzer Juden vom Jahre 1782, der die Befreiung vom Leibzoll ausspricht. Pergament-Original-Handschrift vom 23. Dezember 1782, für Samson Schwab, Weib und Kinder. Ausgestellt von der Kurfürstlich-Mainzischen Hofkammer, mit anhängendem Siegel. 23. Prof Dr. Sicgmund Salfcld, Rabbiner in Mainz: Zur Geschichte des Judenschutzes in Kurmainz. Sonderabdruck aus der Festschrift zum siebzigsten Geburtstage Martin Philippsons, Breslau 1916. 24. Stellung der Juden unter die christliche Justizpflcgc: Erlaß der Kurfürstlich-Mainzischen Landesregierung vom 1. Juli 1783. Gedruckte Verordnung. 25. Rabbinat und dessen richterliche Befugnis. In Zivilsachen sind die Juden der christlichen Obrigkeit untergeben. Deutsche Sprache im ITandelswesen der Juden und in allen rechtlichen Ausarbeitungen. Verordnung der Kurfürstlich-Mainzischen Landesregierung vom 29. Juli 1783. Druckstück. 26. Kurfürstliche Erlasse vom 29. Juli 1783 und 9. Februar 1784 über die Verfassung der Juden im Mainzischen Kurstaate. Druckstück. In: Prof. Dr. Sicgmund Salfcld: Vorboten der Judenemanzipation in Kurmainz (Sonderdruck aus der Festschrift: Cohen: Judaica. Berlin 1912.) 27. Einteilung der Judenschaft im Oberen und Unteren Erzstifte Mainz. Juden-Landtag; Rabbinat: Erlaß der Kurfürstlich-Mainzischen Landesregierung vom 29. April 1784. Druckblatt. 28. Besuch christlicher Schulen durch jüdische Kinder. — Anstellung jüdischer Religionslehrer. Recht des Ankaufes liegender Gründe und Immobilien (ausgenommen in der Stadt Mainz und deren Burgbann). Verordnung der Kurfürstlich Mainzischen Landesregierung. Vom 27. September 1784. Druckstück. 29. Die Vertretung der jüdischen Gemeinde in Mainz erklärt sich am 15. April 1755 als Gesamtschuldnerin gegenüber einem Anleihen, das ein Graf von Stadion ihr gewährt hatte. Originalurkunde. Unterschrift und Siegel von 20 jüdischen Leuten und Siegel der Gemeinde. 30. Medizinische Doktordissertation des Mainzers Josef Hamburg, vom Jahre 1788, der trotz der freisinnigen Neugestaltung der Universität vom Jahre 1784 noch als Judaeus bezeichnet ist. Im Protokollbuche der medizinischen Fakultät wird der Verfasser „Herr Joseph Hamburg von Mainz jüdischer Nation" genannt. 31. Franz Josef K. Schcpplcr, reichserzkanzlerischer Oberlandgerichtsrath: über die Aufhebung des Judenleibzolls nebst . . . einer moralischen, rechtlichen und politischen Beurtheilung der Abgabe des Leibzolls . . . Hanau und Leipzig 1805. 32. Der Prüfckt des Departements vom Donnersberge beruft, auf höhere Weisung, den Rabbiner Seligmann Landau in Mainz zum Mitgliede des vom Kaiser Napoleon angeordneten Großen jüdischen Sanhedrins in Paris; 1800. Beglaubigte Abschrift: an der Seite befindet sich die Mairie-Vermerkung, daß Seligmann Landau, eine Abschrift dieser Berufung zugestellt worden sei. 33. Antoine-Tonssaint Dcsquiron, Commentaire . . . Mayence . . . (Kommentiertes kaiserlich französisches Dekret vom 17. März 1808 über die Rechte und Pflichten der Juden.) Die Abschnitte 2 und 3 behandeln das Moralitätspatent zum Handelsbetriebe.