Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1927)
- Article
- Judaica im Stadtarchiv und in der Stadtbibliothek [Mainz]
- Date
- 1927-12-01
- Page
- Seite 799 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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STADTARCHIV 799 7. Das Martyrologium des Nürnberger Memoi-buehes. Im Auftrage der historischen Commission für die Geschichte der Juden in Deutschland, herausgegeben von Prof. Dr. Siegmund Salfeld (in Mainz). Berlin 1898. 8. Aus: Dr. M. Weinberg, Itabbiner in Xeumarkt (Oberpfalz): Untersuchungen über das Wesen des Memorbuches. (Seite 316 des Jahrbuches der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft, Sitz Frankfurt, am Main, Frankfurt am Main 1024.) „Das Memorbuch ist ein Gebetbuch von individueller Art: es enthält die alten Sonderfassungen von Gebetstücken der betreffenden Gemeinde (Krankengebete, Fiirstengebete und viele andere), die sich hauptsächlich gegenüber dem gleichmachenden Buchdruck erhielten." 9. Dr. N. Weinberg. . . .: Untersuchungen über das Wesen des Memorbuches . . . Seite 3(18 und 309: Die Wiege des Memorbuches war am Rhein. — ..Das Urniemorbuch ist das Mainzer." 10. Gebote für die Jndcn-Ncizgcr; Fischeinkauf durch Juden. Aus: Die Weisthümer des Kammerers. des Waltboten und des Marktmeistors zu Mainz. (Aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts.) Mitgetheilt von Arthur Wyss. (Im „Archiv des historischen "Vereines für das Grossherzogthum Hessen, Band 15, auf den Seiten 105 und 196.) 1.1. Juden-Kid: auf Seite VII der IToffgerichts-Ordnung des Ertzstiffts Meyntz . . . Getruckt in . . . Meyntz, durch Casparum Behern . . . 1572. (Dieser Eid blieb — fast wörtlich genau — bis weit in das 18. Jahrhundert hinein.) 12. Des Erzbischofs-Kurf ürsten Johann Philipp von Schönborn Juden-Ordnung für die Stadt Mainz vom 12. November 1671. Original-Urkunde auf Papier, 12 Seiten mit aufgedrücktem Papiersiegcl. 13. Seluitzbrief: Erlaß der Kurfürstlieh-Mainzischen Kammer vom 9. November 171fr. alle im Kurfürstentume sich aufhaltenden Juden müßten einen Schutzbrief haben. Gedrucktes Formular mit aufgedrücktem Papiersiegel. 11. Verordnung der Kurfürstlieh-Mainzischen Regierung vom 29. Dezember 1761 über das Besitzreefit der Juden an ihren altbesessenen oder ererbten Häusern und das Abtriebrecht gegenüber neuerworbenen, das Christen zustehe. Verbot des Ankaufes von bepflanzbaren Grundstücken durch Juden. Druckstück. 15. Liturgie des Festgottesdienstes, der zur Feier der Wahl Emmerich Josephs von Breidbach-Bürresheim zum Erzbisehof-Kurfürsten in der Mainzer Synagoge am 5. Juli 1763 abgehalten worden ist. Das dem Gewählten gewidmete Huldigungsexemplar. Originalhandschrift auf 17 Pergamentblättern. Eingehende Behandlung dieser Handschrift in: Eine in der Synagoge zu Mainz vor 105 Jahren gehaltene Predigt. In der Zeitschrift: .,Der Israelit", Jahrgang 9, 1868, Seite 25, 26, 41 und 42. 16. Anordnung einer zwangsweisen, unentgeltlichen Abgabe von 150 Federkielen zur Ergänzung des kurfürstlichen Jagdzeugs in Aschaffenburg durch die Judenschaft des Oberen und Unteren Erzstifts. Erlaß der Kurfürstlich Mainzischen Kammer vom 26. Januar 1767. Gedrucktes Formular. 17. Befehl der Kurfürstlichen llofkammcr in Mainz vom 11. Juni 1774: Die Juden des Ober- und Unter-Erzstiftes hätten, anläßlich der Einsetzung eines neuen Kurfürsten, anstatt der ,,bey solchen Fällen gewöhnlichen Recognition" 5200 Gulden zu zahlen. Gedrucktes Formular. 18. Aufnahme von Juden in den kurfürstlichen Scliutz, in den Jähen 1771 (24. Oktober) und 1776 (21. März). Zwei ausgefüllte Druckformulare für Samuel Offenbach und für Marx Maier Langgass. Aufgedruckte Unterschrift und aufgedrücktes Papiersiegel des Kurfürsten Friedrich Karl Joseph von Erthal. 19. Wiedereinführung des Leibzollcs von Juden. Verordnung der Kurfürstlieh-Mainzischen Hofkammer vom 19. Dezember 1775. Druckblatt. 20. Auftrag der Kurmainzischeu TMndes-I-tegicrung an das Mainzer Vicedomamt, den Rabbiner zu befragen: ... ob es gegen die Grundsätze der jüdischen Religion sei, wenn die Juden in allen