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Menorah · 1927-12-01 · Heft 12 (Dezember 1927) · p. Seite 760

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
5 (1927)
Issue
Heft 12 (Dezember 1927)
Article
Die israelitische Gemeinde Mainz in der Neuzeit
Date
1927-12-01
Page
Seite 760 (sequence 4)
Language
German
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MENORAH im Jahre 1828: die Zahl der Zensileu niil' 306; die Umlage auf tl. 3422-21, im Jahre 1846: die Zahl der Zensileu auf 392; die Umlage auf 11. 4552-15, im Jahre 1858: die Zahl der Zensileu auf 456; die Umlage auf 11. 8116-03, im Jahre 1879: die Zahl der Zensiteu auf 717: die Umlage auf M. 32.147-—, im Jahre 1914: die Zahl der Zensileu auf 1205; die Umlage auf M. 84.600-—. Die Zahl der Zensileu isl in den späteren Jahren, insbesondere auch dadurch gestiegen, daß im verheira tele, die ein selbständiges Gewerbe nicliL führten, zur Umlage herangezogen wurden. Zufolge der Inflation isl der der Umlage unterliegende Personenkreis (wie anderwärts) zurückgegangen, so daß er jetzt die Ziffer 1000 nicht überschreitet. III. ALLGEMEINE VERWALTUNG Zu allen Zeiten hat der Vorstand die Interessen seiner Gemeindemitglieder und die Rechte der Glaubensgenossen im allgemeinen mit Freimut und Unerschrockenhcit vortrelen, und es kann gesagt werden, daß seine Bemühungen fast immer vollen Erfolg erzielten. Schon zur Zeil der französischen Herrschaft wurde der Vorstand bei Gesuchen um Bürgcraulnalimen gutachtlich gehört. Im Jahre 1822 erreichte er. daü Kreisgerichtssitzungen nicht mehr auf Samstage anberaumt wurden. Nachdem Anträge zur Ausstellung von Judenpalenlen nicht mehr gestellt worden waren, machte der Vorstand die handeltreibenden Gemeindemilglieder auf die Notwendigkeit solcher zu einer Prozeßführung aufmerksam; künftig erfolgten die Ausstellungen auf Grund von Zeugnissen des Religionsgemcindevorstands. da das gesetzlich berufene Con- :>istoire nicht mehr existierte. Für die Abschaffung dieses napoleonischen Gesetzes wurde von 1831 bis zu seiner 1847 erfolgten Aufhebung gekämpft. Den Bestrebungen der rechtsrheinischen israelitischen Religionsgemeinden zur Erlangung der Gleichberechtigung konnte sich der Vorstand der Mainzer Gemeinde nicht anschließen, da die rheinhessichen Juden (durch Artikel 15 der hessischen Verfassungsurkunde, beziehungsweise die französische Konstitution vom 3. Februar 1791, das Gesetz von 1791, den Bürgereid betreffend, und Titel I, Artikel 2 der Konstitution vom 22. Frim. VIII) bereits im vollen Genüsse der Gleichberechtigung waren. Schon 1808 waren zwei jüdische Bürger Mitglieder des Stadirais. Energisch erstreble der Vorstand eine durch die Seelenzahl gerechtfertigte Beteiligung an der städtischen Wohlfahrtspflege. Er berief sich hiebei auf die Gleichstellung und auf den Umstand, daß die Gelder durch das Oktroi (de bienfaisance) und durch Umlagen erhoben werden, sowie auf die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere beanspruchte die Gemeinde eine kostenlose Verpflegung armer Kranker im Rochushospilale. und zwar zu einer Zeit, als das kleine Spital der Gemeinde für Ortsfremde noch bestand. Dieses (D. 393) lag neben der alten Synagoge, mit der es im Jahre 1846 niedergelegt wurde. Vergebens begehrte die Gemeinde 1859 Räume im Rochushospilale zur Errichtung einer koscheren Küche. Der Errichtung eines aparten jüdischen Spitals für Ortsfremde stand die Mehrheit des Vorstands wegen der nicht abzusehenden Höhe der Kosten damals ablehnend gegenüber; in den Siebzigerjahren des vorigen Jahrhunderts schlug sie die Annahme einer zu diesem Zwecke erfolgten letzt - willigen Zuwendung von fl. 10.000'— Obligationen wiederholt aus. Bei Errichtung des durch die lelzlwillige Zuwendung des Rentners David Elias Levinger zustande gekommenen israelitischen Hospitals erklärte der Gemeindevorsland die Errichtung eines solchen aus privaten Mitteln für erwünscht. Auch trat der damalige Erste Vorsteher (Justizrai Dr. Ferd. Phil. Mayer) bei Gründung des Hospital-Vereins in dessen Vorstand ein. Dem bis dahin bestandenen Kuratorium der Levingersliftung gehörte neben dem Vorstand und dem Rabbiner der Religionsgesellschaf fc der Gemeinderabbiner (Dr. Sülfeld) an. IV. SCHULWESEN Ganz besondere Sorgfalt ließ die Gemeindeverwaltung der wissenschaftlichen Ausbildung der heranwachsenden Jugend zuteil werden. Schon im Jahre 1814 gründete das Gemeindemilglied Dr. Mich. Creizenach eine Elementarschule für Knaben, die er später einem vom Gemeindevorstande gewählten Schulrat unterstellte. Im Jahre 1821 wurden dieser Lehranstalt Unlerrichtsräume im sogenannten Ladenburgischen Hause auf unbestimmte Zeit von der Gemeinde zur Verfügung gestellt und im Jahre 1824 und ferner ein Gemeindezuschuß bewilligt. Im Jahre 1825 leistete C. einem Rufe an das Philantropin nach Frankfurt am Main Folge; die Bemühungen des Mainzer Gemeindevorstands. ihn hier zu halten, blieben ohne Erfolg. Nach der Übersiedlung C's nach Frankfurt bestand die Schule noch einige Jahre, und zwar unter der Leitung Blochs. Im Jahre

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