Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1927)
- Article
- Die israelitische Gemeinde Mainz in der Neuzeit
- Date
- 1927-12-01
- Page
- Seite 759 (sequence 3)
- Language
- German
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ISRAELITISCHE GEMEINDE IN DER NEUZEIT 751) len nahmen bis auf einen das Mandat nicht an. Auf Antrag des Vorstands und mit Genehmigung der Provinzial-Regierung wurden sodann unterm 25. Oktober 1825 fünf Ausschußmitglieder gewählt, die auf Grund der seitherigen Vcrmögensklassifikalion mit dem Vorstand eine Einschätzung vornahmen. Die Einteilung in 17 Klassen blieb bis zum Jahre 1888. In diesem Jahre erfolgte eine neue Klassifikation und von da an halle der Vorstand zur Steuereinschätzung alljährlich sechs Gemeindemitglieder zu kooptieren. Seil 1909 erfolgt der Steuerausschlag auf Grund des Einkommens durch das Finanzamt. 1)) Ei n k a u f g e 1 d e r : Neben der Kullussleucr besteht das Einkaulgeld. Nach dem Regulativ war bis 1885 von Fremden, die das Ortsbürgerrecht erworben hatten, sofern sie nicht eine Mainzerin ehelichten, eine höhere Summe an Einkaufgeld zum engeren Verband zu entrichten, als von Einheimischen. Diese Ungleichheit wurde mit dem neuen Regulativ vom Jahre 1885 beseitigt. Neben dem enge r e n Verbände bestand bis zum Jahre 1849 ein w ei lerer V e r 1) a n d innerhalb der Gemeinde. Bei der Aufhebung des weiteren Verbandes wirkten anscheinend zwei verschiedene Umstände mit, nämlich die Ereignisse von 18-18 und der Rau der neuen Synagoge. Die Mitglieder des weiteren Verbandes hatten alle Rechte in der Gemeinde mit Ausnahme von dem auf die große Synagoge. Das Einkaufgeld war für den weiteren Verband ein weit geringeres als für den engeren. Aus einem Bericht an die Bürgermeisterei vom 15. März 1841, betreffs eines zweiten und dritten Kranken- und Slerbevereines ist über die Entstehung dieses weiteren Verbands ausgeführt: ..... viele Israeliten, die nicht im engeren Gemeindeverband einverleibt sind, sind größtenteils in französischen Zeiten mit ihren Familien aus den umliegenden Ortschaften Weisenau, Bretzenheim, Finthen auch aus noch entfernleren Orlen hierher zugezogen. . .. Dieselben blieben hier, und da die Familienväter das übliche Einkalifgeld nicht entrichten konnten oder wollten, so blieben dieselben gelrennt und entrichteten bloß einen „Contraventionsmäßigen" Beitrag zum Kultus, wofür dieselben ein eigenes Bethaus, welches aus dem Fonds der Gemeinde unterhalten wird, Teil am Frauenbad, Backofen und Begräbnispia Iz genießen.......... bildeten unter sich selbst den hier in Rede stehenden Kranken- und Slerbevercin . . . Von den Bemittelten sind schon viele dem Blick in die Synagoge der Religionsgesellschaft engeren Verband beigetreten . . . eine große Anzahl . . haben sich aber bisher dessen entzogen.*' c) S l ä t t i g k e i t. : Neben der Zahlung des Einkaufgeldes mußte jedes Mitglied des engeren Verbunds den Besitz eines Männer- oder Frauensynagogensessels nachweisen oder einen solchen erwerben. Konnte die Gemeinde keinen abgeben, so mußten fl. 100-— als Slältigkeil deponiert werden. Im Jahre 1853 wurden den Eigentümern von Plätzen in der neuen Synagoge Plätze kostenlos zugeteilt und darnach freie Plätze versteigert. Mit dem Rückkauf von Plätzen wurde 1888 begonnen. Bei Aufgabe der Synagoge im Jahre 1912 sind die Platzinliaber auf Wunsch billigerweise entschädigt worden. d) S t e u e r s t a t i s t i k : Es beliefen sich: