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Menorah · 1927-12-01 · Heft 12 (Dezember 1927) · p. Seite 758

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
5 (1927)
Issue
Heft 12 (Dezember 1927)
Article
Die israelitische Gemeinde Mainz in der Neuzeit
Date
1927-12-01
Page
Seite 758 (sequence 2)
Language
German
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758 MENORAH wähl vorzunehmen. Die Ausgeschiedenen waren Mieder wählbar. Es wurden ernannt und unler dem 15. April 1831, beziehungsweise 12. Oktober 1831 vom Bürgermeisterei- Adjunkten Hein rieh ins lall ieii: Dr. Jakob Dernburg. Jos. Hugo Lorch, August Bamberger, Leo Reinach und Marcus Carlebach. Der vom Kreisrat ernnnte Judas Hamburg und der vom Vorstund gewählte Tsaac Gölz haben das Mandat nicht angenommen. Ohne Erfolg blieben: ein Gesuch, den Vorstand durch einen von der ganzen Gemeinde gewählten Wahlkörper wählen zu lassen, wie auch die Beschwerde gegen die Ernennung des neuen Vorstandes. Die Beschwerdeschrift machte u. a. geltend, die Ernennungen seien der Verordnung zuwider ohne Anhörung der Lokalbehörde erfolgt. Der Vorstand verblieb in seiner ursprünglichen Zusammensetzung bis zu seinem im Jahre 1835 erfolgten Rücktritt. Die sodann vom Kreisrat ernannten: Morilz Reiss (als Präses), Jakob Lew, Mich. Goldschmidt, Jonas Bondi und Samuel Bondi wurden in Gegenwart des Rabbinatsverwesers Ellingcr durch Bürgermeister Metz am 17. Fvbruar 1836 installiert. Die landesherrliche Verordnung vom 2. November 1841 hat an der von 1830 wenig geändert. Die Ergänzungswahlen waren künftig durch die verbliebenen Vorsteher gemeinsam mit ebensoviel vom Kreisrat aus der höchst besteuerten Hälfte der Gemeindemitglieder ernannten Personen vorzunehmen. Nach den Ereignissen im Jahre 1848 trat auch in der Berufung des Mainzer Gemeindcvorslands eine Wandlung ein. Der Vorstand berief die Gcmeindemitglieder auf den 27. Februar 1849 zur Wahl einer 25glicdrigen Kommission, die eine Gemeindeordnung auszuarbeiten hatte. Die Arbeit wurde vorgenommen, jedoch blieb dem Statut im allgemeinen die Genehmigung der Regierung versagt; nur die direkte Wahl des Vorstands und die eines 12gliedrigen Ausschusses wurden genehmigt. Hiebei wurde dem Vorstande empfohlen, einer nicht unerheblichen Minderheit bei der Beratung Stimmen zu verleihen und ihre Ansichten tunlichst zu berücksichtigen. Die Kompetenz des Ausschusses war eine sehr beschränkte, so daß derselbe bereits unterm 12. November 1857 seinen Rücktritt erklärte und im Einvernehmen mit dem Vorstande im Jahre 1863 seine Tätigkeit beschloß. Mit der Aufhebung des Ausschusses wollte der Vorstand gleichzeitig eine Vergrößerung des Vorslandskollegiums vornehmen; diesem Beschlüsse wurde jedoch unterm 12. Oktober 1803 vom Ministerium die Genehmigung versagt. Der vom Ministerium im Jahre 1850 genehmigle Modus der Vorstandswahl hat durch die im Jahre 1885 erlassene Orlssatzung eine Änderung nicht erfahren. In Gemäßheit der landesherrlichen Verordnung von 1830, beziehungsweise 1841, vom Kreisrat aus der Mille des Kollegiums ernannt, haben vom Jahre 1836 an, in zeillicher Folge, das Amt eines Ersten Vorstehers bekleidet: Morilz Reiss, Joseph Hugo Lorch, Leopold Goldschmidt, Leo Reinach, Moritz Openheim, Georg Reinach, Juslizrat Dr. Ferdinand Philipp Mayer. Der (im Jahre 1904 erstmals in den Vorstand gewählte) Kommerzienral B. A. Mayer bekleidet dieses Amt seil 1908. II. FINANZEN a) St e u e r m o d u s. Nach Klärung der staalspolilischen Verhältnisse suchte die Gemeinde ihre Verhältnisse zu regulieren; auf Grund eines Regierungsreskripts von 1819 wurde eine Liquidationskommission eingesetzt. An die Spitze derselben wurde der Präsident des Obergcriehls, Pilschaft, als Spezialbeauf tragler bestellt. Die Gemeinderechnungcn von 1804 bis 1820 waren zu stellen; seit 1798 waren Schätzungen nicht mehr erfolgt. In einem Einzelfalle ist 1804 zur Sicherung der Gemeindeforderung durch einen Arret des Prä ( eklen 10% einer Erbmasse beschlagnahmt worden. Wie schwierig die Verhältnisse der Gemeinde waren, ergibt sich auch daraus, daß das Konsistorium, zur Bestreitung der Kosten der Mainzer Deputierten zum Sanhedrin, eine Wechselsehuld (fl. 3300— d. d. Hochheim 10. August 1808) aufnehmen mußte, von der zur Zeit der Liquidation die Hälfte bezahlt war. Am 17. Juni 1821 wurden die Liquidationsarbeilen aufgenommen, am 3. Februar 1824 waren sie durchgeführt. Die Kommission war lange Zeit genötigt, behufs mündlicher Verhandlungen mit den Schuldnern dreimal in der Woche zu tagen. Die Passivliquidalioii wurde auf 11. 30,062-26, die Aktivliquida lion auf fl. 5234-41 giebige und auf fl. 10,107-94 vermutlich ungiebige festgestellt. Fünfzehn Prozent der Rückstände sollten möglichst sofort, die Restsummen innerhalb vier Jahren entrichtet werden. Die Register sind exekutorisch erklärt worden, die Anmahnung enthielt einen Hinweis hierauf, wie auch einen Appell an das religiöse Gewissen. Am 25. Oktober 1825 wurden die Rechnungen für 1804 bis 1823 offengelegt. Die im Jahre 1825 zur Sleuereinschätzung gewählten fünf Taxatoren und drei Supplean-

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