Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1927)
- Article
- Sonderheft Magenza
- Date
- 1927-12-01
- Page
- Seite 712 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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712 MENORAH diesem Worte einen Ortsnamen zu erkennen haben, wie er jederzeit sehr häufig als nähere Bezeichnung für Personen zu finden ist; hingewiesen sei nur auf Fälle wie Mose Neumark, Maharam Rothenburg, Jakob Gelnhausen, Jizchok Esslingen, Salman Kitzingen oder Jakob Weil und viele andere. Wenn sich nun auch auf dem Wormser Friedhof ein Grabstein aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts findet, der einem Parnes, Jekutiel b. Jakob Halevi gesetzt ist, und diese Namen in der Familie des Maharil immer wieder auftreten, so ist damit doch noch nicht bewiesen, daß die Familie sich immer in der rheinischen Gegend aufgehalten habe, wir werden vielmehr zu der Annahme berechtigt sein, daß den Vater Maharil's besondere Beziehungen durch Herstammung oder längeren Aufenthalt mit einem Orte Mülen verbindet. Ich möchte der Vermutung Ausdruck geben, daß wir es mit Mülln bei Salzburg zu tun haben. Dort lebten um die fragliche Zeit Juden; diese wurden durch Verfolgungen zur Auswanderung gezwungen,30) und vielleicht erklärt sich aus dieser örtlichen Verbindung auch die auffallende Beziehung Maharil's zur Salzburger Gegend und zu dem Gebiete, das wir kurz Österreich nennen. Maharil dürfte unmittelbarer Nachfolger seines Vaters auf dem Mainzer Rabbinatssitz vor 1390 geworden sein, nachdem er sich von früher Jugend an als Schüler des R. Scholom, der seinerseits wieder ein Schüler des R. Meir Halevi in Wien war, in Österreich, Oberitalien und in einigen süddeutschen Orten gründliche Kenntnisse des rabbinischen Lehrgebietes angeeignet hatte. Wohl schon in den ersten Jahren seiner Mainzer Tätigkeit wurde er von einer schlaganfallähnlichen Bewußtlosigkeit befallen, erholte sieh aber und war danach noch etwa 30 Jahre Mainzer Rabbiner. Auf den Familienkreis Maharil's kann hier nicht eingegangen werden, doch scheint der Tod seiner im Jahre 1425 verstorbenen zweiten Frau Gimchen ihn in dem Gedanken, Mainz zu verlassen, bestärkt zu haben. Der Tod dieser Frau ist übrigens nicht — wie Güdemann, Geschichte des Erziehungswesens und der Kultur der Juden in Deutschland, Bd. III, Seite 18, meint — acht Monate vor Maharil's Tode erfolgt, sondern ein Jahr und acht Monate. Die Bedeutung Maharil's als religionsgesetzliche Autorität kann in dieser kurzen Würdigung ebenfalls nur gestreift werden; doch geht aus den uns erhaltenen Gutachtensammlungen zur Genüge hervor, daß dieser Mann nicht nur in Mainz und Umgebung, sondern weit darüber hinaus entscheidende Geltung besaß. Anfragen und Antworten gingen zwischen ihm und den religiösen Führern von Regensburg und Erfurt, von Kitzingen und Nordhausen, von Bamberg und Halle, von Eger und