Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1927)
- Article
- Sonderheft Magenza
- Date
- 1927-12-01
- Page
- Seite 708 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2912821-2912866-2912878-2921045--05841-2921187- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
708 MENORAH Die Zahl der damals ums Leben gekommenen Juden der Gemeinde Mainz schwankt zwar zwischen 800 und 120011); sie beweist aber die Stattlichkeit der jüdischen Gemeinde und die Größe der Gemeinde im Verhältnis zur Stadtgemeinde, deren Bevölkerung damals schwerlich mehr als 10.000 Menschen gezählt haben dürfte. Mit dieser Vernichtung setzte begreiflicherweise eine Spanne der Verödung in der Gemeinde Mainz ein, doch dürfen wir schon nach weiteren hundert Jahren eine neuerliche Blüte der Gemeinde als gegeben erachten und im Jahre 1223 fand bereits eine bedeutungsvolle Rabbinerversammlung in Mainz statt, welche grundlegende Beschlüsse für das Leben und Verhalten der deutschen Juden faßte (s. Graetz VII, S. 21 f.) Das Beachtenswerte bei diesen Konzilienverhandlungen ist die Tatsache, daß man den alten Bestimmungen religiöser Art, den „Tekanoth", erneute Geltung zu verschallen sich bemühte, so daß also über die Vernichtung der Personen hinweg eine geistige Verbindung gewahrt bleiben sollte. Bei diesen Bestimmungen scheint die Ehegesetzgebung der Juden einen hervorragenden Platz eingenommen zu haben, und hiemit grill' man zweifellos bewußt auf die Tätigkeit des Rabbenu Gerschom zurück, der aber seinerseits noch ältere Tekanoth benützt hatte. Nicht unerwähnt darf in diesem Zusammenhang bleiben, daß die Begründung der jüdischen Gemeinde Speyer durch Juden, die vor dem ersten Kreuzzug aus Mainz vertrieben worden waren, erfolgte und daß sich vielleicht hieraus der durch das ganze Mittelalter nachweisbare, enge Zusammenhang der Gemeinden Mainz und Speyer erklärt. Zu diesen beiden Gemeinden trat als dritte die Gemeinde Worms; die Bestimmungen, die getroffen wurden, nannte man kurz ,,Tekanoth schum" (Speyer. Worms, Mainz E^*). Die Entstehungszeit und der Entwicklungsgang dieses ersten jüdischen Gemeindebundes, den wir auf deutschem Boden finden, bedarf noch eingehender Forschung. Hier sei nur darauf hingewiesen, daß noch zur Zeit des Maharil, also im ersten Viertel des 15. Jahrhunderts, zur Vollziehung einer jüdischen Ehescheidung in einer der drei Gemeinden das Einverständnis der beiden anderen erforderlich war. (Sefer Maharil, Hilchoth Gittin, Anfang.) Dies war, wie wir dort lesen, ein Brauch, der auf Tekanoth der früheren Lehrer sich stützte. Dort erfahren wir auch, daß es einen „Waad" (eine Konferenz) der Gemeinden zu anderen Zwecken gab und vielleicht darf man aus der Stelle sogar schließen, daß die drei Gemeinden Vororte eines zusammengefaßten Bezirkes „Medinath Rhe(i)nus" waren. Gemeinde