Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1927)
- Article
- Dokumente zur Geschichte der Juden in Polen
- Date
- 1927-06-01
- Page
- Seite 363 (sequence 4)
- Language
- German
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DOKUMENTE ZUR GESCHICHTE DER JUDEN IN POLEN 365 Hause. Der Rabbiner R. Chaim und der Arzt R. Juda (de Lima) werden als Besitzer von 10000 Gulden gerechnet. Annus 1C>30. MIETZINS. Der Mietzins für die Wohnungen soll früheren Bestimmungen gemäss nicht erhöht werden. Ganz besondere Aufmerksamkeit soll den Kellerwohnungen gewidmet werden. Annus 1636. WOHNUNGEN. Das Volk beklagt sich darüber bitter, dass die Reichen viele Wohnungen leer stehen lassen, oder auch zu geräumig wohnen, bisweilen gar aus einem Hause in das Nachbarhaus Türen durchbrechen und den Raum für Kleinwohnungen täglich einschränken, so dass der Arme für sich keinen Wohnraum finden kann. Dieser Angelegenheit soll man Aufmerksamkeit widmen und auch die Mietspreise regeln, damit dieselben nicht übermässig gesteigert werden. Annus 1644. DIE BEEIDIGUNG DER GEMEINDEÄRZTE. Die Seniores und die boni viri sollen bald nach dem Feste die Aerzte: R. Mosche (de Lima) und R. Isack (Bacharach) eidlich verpflichten, dass einer von ihnen wöchentlich mindestens dreimal die Kranken im Gemeindespital (Hekdeisch) besuche. Auch solche Kranke, die von einem halben Gulden abwerts an Gemeindesteuer entrichten, soll einer von ihnen sofort, wenn er gerufen wird, ohne Verzögerung besuchen. Sollten sie von einem dieser Steuerzahler den Besuch nicht bezahlt bekommen, so sollen sie sich deswegen an die Zdakaverweser wenden. 3. KÖNIG STANISLAUS AUGUST BESTÄTIGT IM RABBINER¬ AMTE DEN RABBINER DOW BER MARGULIES (Schall: Dzieje Zydöw na ziemiach polskich, S 79.) Stanislaus August von Gottes Gnaden König von Polen, Grossfürst von Litauen, Reussen, Preussen etc. etc. geben durch diesen Brief kund allen sammt und sonders, denen es zu wissen gebürt, besonders aber dem hochgeborenen Kommissarius und der Verwaltung unserer erblichen Schlösser und Güter in Jazlowiec und Zaleszczyki, dass Wir — um hier gute Ordnung zu schaffen — den alttestamentalischen Berko Herszkowicz, Landrabbiner von Podolien und Rabbiner von Jazlowiec und Zaleszczyki, der von unserem seligen Vater dieses Amt erhalten — nunmehr in diesem Amte confirmieren, ihm alle Rechte die mit diesem Amte verbunden sind, vorbehalten und ihm die Gerechtsame über die Kanäle in Jazlowiec und Zaleszczyki, wie auch über die Nebengemeinden erteilen. Die Kahale sollen hiemit ihm gehorchen und seine Urteile ausführen. Die dawiderhandelnden sollen 50 Mark Strafe für unsere Schatzkammer bezahlen, salua appellatione an unserem Kommissarius. Auch soll der Rabbiner in die Verwaltung der podolischen Landsmannschaft gewählt werden, damit er die Geschäfte der beiden Kahale wahren könne. Urkund dessen haben wir diesen Brief eigenhändig gezeichnet und unseren Haussiegel beizulegen befohlen. Also gegeben in Warschau am 15. Juni 1765, im ersten Jahre unserer Regierung. Stanislaus August, König.