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Menorah · 1927-05-01 · Heft 5 (Mai 1927) · p. Seite 338

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Journal
Menorah
Volume
5 (1927)
Issue
Heft 5 (Mai 1927)
Article
Die Juden in Linz
Date
1927-05-01
Page
Seite 338 (sequence 28)
Language
German
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338 MENORAH Einhändigung eines wegen verloren Hauptobligation oder Vergleich angeboten Totscheins bey Vermeidung der Repressalien zu bezahlen schuldig erkannt, die Unkosten aber beiderseits kompensiert werden." Dieser Prozeß ist ein Kulturbild, wie es beredter sich nicht leicht bieten wird. Ein Beweis dafür, daß eine schlechte Justiz und Privilegien, die gegen das simpelste, natürliche Rechtsempfinden verstoßen, noch nie die Menschen besser gemacht haben, sondern höchstens erreichten, daß sich die Betroffenen mit allen Mitteln — rechten und unrechten — dagegen wehrten. Es ist gewiß von Interesse, auch ein Schreiben kennenzulernen, das der hiesige Stadtrichter 1646 (S. III. S. 470b, Nr. 27) an das Statthalteramt zu Prag in dieser Sache richtete: . . . „dass, weil von den Präger Juden wegen akkordieiier Linzermarktschulden mit Hanns Jakoben Dreissinger von Insprugg so gar keine Juslilia beobachel, der Vertrag nit gehalten, und die selbstschuldigen allhier nit erscheinen, und daher der Repressalien zu bedienen man geursachet war, wie aus dem kays. Befehl das mehrere zu vernehmen, also wolle dasselbe ermelle Jud anhalten zur Vollziehung des Termins oder selbe gefenglich anhero ad locum contracti stellen." Ja, wenn man „Justitia" nennt, Leute, die mit einer Schuld nichts zu tun haben, für diese haftbar machen — so hat der Herr Stadtrichter recht. Wie eifrig man aber bei Arrestierung und Konfiskation von Waren vorgegangen ist, beweist, daß man bei der Arrestierung der Waren der Prager Juden auch einem Thomas Comb, Handelsmann zu Prag, der gar kein Jude war, seine Waren arrestiert hatte, der selbe erst nach zwei Jahren Prozeß (1642 bis 1644) vom Gericht zurückerhielt. (S. IV, S. 199 b, Nr. 17.) Wie arg es das Linzer Stadtgericht mit den Repressalien getrieben hat, geht aus den von Ferdinand III. 1650 erlassenen Markt freihei teil hervor, wo es heißt: ,,demnach aber benebens vorkommen, als ob die von Linz herinnen bissweilen e x c e d i r t". Die Bayern, die sich ebenfalls wegen eines Repressalienfalles 1689 beschwert hatten, erreichten eine kaiserliche Resolution, daß die Marktrepressalien auf 5 bis 6 Jahre zur Probe suspendiert wurden, jedoch mit Ausnahme der Juden propter difficilem eorum conveiitionem!35). Die Juden waren und blieben schlechter daran als andere, aber man muß es der hiesigen Landhauptmannschaft nachsagen, daß sie. soweit als möglich, stets bestrebt war, die Strenge zu dämmen und oft Belaxierung des Arrestes oder Entlassung verfügt hat, überhaupt der Einsicht weit mehr zugänglich war35b). So ordnete sie 1638 gelegentlich einer Klage gegen den Juden Sax aus Prag, wegen welcher offenbar den Juden Repressalien auferlegt wurden, an, „dass ihnen die Gewöiber. weihen es im besten Markt war, wiederum eröffnet wordten"30). Der Marktfahrer hatte kein leichtes Brot, die Juden, die hauptsächlich en gros-Geschäfte betreiben (vgl. Guarient I, „J", S. 564, Verordnung Leopolds d. d. 28. Juni 1673) mußten, gerieten um so leichter in Zahlungsschwierigkeiten, aber mehr noch dadurch, daß ihnen wegen Repressalienanwendung oft Monate und Jahre ein ordentliches Geschäft unmöglich war. Darüber kann kein Zweifel bestehen, wenn man weiß, daß solche generaliter angewendete Repressalien 1601 gegen die Juden

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