Menorah
- Journal
- Menorah
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1927)
- Article
- Die Juden in Linz
- Date
- 1927-05-01
- Page
- Seite 339 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2912821-2912866-2912872-2919672--04908-2919806- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
DIE JUDEN IN LINZ 33<J aus Böhmen, Mähren, Schlesien und Polen, 1610 gegen alle Prager Juden, ebenso 1612 bis 1616, 1616 wieder gegen alle mährischen Juden. 1645 gegen die Prager, 1652 gegen die Wiener, 1653 gegen die Kolliner. 1663 gegen die Prager, 1669 bis 1670 gegen die böhmischen, mährischen und schlesischen, 1712 gegen die Prager, 1762 gegen die Taborer und 1675 gegen die Wiener und Nikolsburger Juden vom Linzer Stadtgericht angeordnet wurden. Daher kam es oft zu allgemeinen Zahlungsslockungen, die ein Moratorium nötig machten. So wurde 1660 bis 1668 dem Aron Tritlinger, Juden zu Spitz, wegen einer Marktschuld ein vidimiertes kaiserliches Stillsiandsprivilegium wider alle seine creditores erteilt, ..bis er in pinquiorem fortunam kommt'*. Wegen der Repressalien suchten die Prager und Wiener Juden 1640 um ein Moratorium an und verglichen sich mit ihren Linzer Marktgläubigern. Die Wiener Niederlagsbefreilen erklärten 1641, dal.) ohne ihre Vernehmung den Juden kein Moratorium erleilt werden möchte, was ihnen auch bewilligt wurde. 1653 halten die Wiener Juden vom Kaiser ihr Moratorium erwirkt, aber selbes ist in Linz nicht anerkannt worden. (S. III, S. 477 a, Nr. 47.) Ebenso scheinen die Prager Juden 1615 und 1657 ein Moratorium erhalten zu haben. (S. III, S. 478 b, Nr. 50 und S. 558 1). Nr. 6.) 1667 hatte der Wiener Jude Lippmann Münk ein Moratorium erhallen, was aber den Stadtrichler nicht, hinderte, aus formalen (iründen mit Repressalien vorzugehen. Man darf sich nicht wundern, wenn die Juden schon vor 1632 das Stadtgericht zu umgehen suchten und ihre Sachen gleich bei der zweiten Instanz vorbrachten, worüber eine1 Generalbeschwerde des Sladlrichlers an die Landhauplmannschafl erging. (S. HL S. 467 b, Nr. 13.) Bemerkenswerl ist, daß 1704 das Linzer Stadtgericht eigene Judenschreiber aufnahm, Beamte, die Christen und vereidigt waren und die Anbringen der Juden aufzunehmen haften. (S. III, S. 484 b, Nr. 75.) Der Repressalien wegen, um nicht angehallen zu werden, suchten die Juden oft generell um salvum conduetum", freies Geleite zum Marktbesuche an. Solche Anbringen kamen 1671, 1672 von Georg Valerian Fabrici von Lauenburg, Kreishauptmann im Königreich Böhmen und Mähren, für die böhmischen und mährischen Juden .,wegen sicheren Geleits*'. Denn Gläubiger, die Forderungen hatten, konnten solches verhindern. 1675 willigt die Linzer Firma Zampanellis Erben, die eine ausständige Forderung an die Nikolsburger und Prager Juden halte, trotzdem ein, ihnen salvum conduetum zu gewähren. 1682, 1718. 1750, 1759 langen regelmäßig solche Gesuche um salvum conduetum von der Nikolsburger Judenschaft beim Linzer Magistrat ein, die um freie Frequenlierung der Linzer Märkte1 ansuchen'57). Im Jahre 1721 hielt sich ein Jude Elias Noske gegen das Gesetz in Linz auf und hatte deshalb die Tortur zu bestehen:5S). Was den Marktbesuch selbst anlangt, so sind leider bezüglich der Juden keine Aufstellungen vorhanden. Nur aus den Stadtgerichlsakten lassen sich Namen und Herkunft einer Anzahl feststellen, so daß sich wieder einmal das Wort des Dichters bewahrheilet: „Was Menschen