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Menorah · 1927-05-01 · Heft 5 (Mai 1927) · p. Seite 333

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Journal
Menorah
Volume
5 (1927)
Issue
Heft 5 (Mai 1927)
Article
Die Juden in Linz
Date
1927-05-01
Page
Seite 333 (sequence 23)
Language
German
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DIE JUDEN IN LINZ 333 hätten'', welche außerhalb der Mauer standen, seheinen aber dauernd gewesen zu sein, wie es aus der schon früher erwähnten Eingabe des Dechants von Linz hervorgeht. Auch waren die Händler mil bestimmten Artikeln auf die Plätze außerhalb der Stadt angewiesen. Die Stadt Linz hatte das Recht, von den Juden ein gewisses Maulgold zu nehmen. (S. 11, S. 541 b, Nr. 162.) Darüber berichtet ein Sladtchronist zum Jahre 1494: König Maximilian bestätigte aufs neue zugleich die Repressalien nebst der Kriminaljurisdiktion dahin, daß auch sogar die Juden, welche sonst von ganz Oberöslerreich ausgeschlossen waren, gegen dem beide Märkte zu besuchen zugebissen werden, dass jeder Kopf 3 II Maut bezahle, und sie sich in einem Hause, von den Christen abgesondert, beisammen aufhalten sollten." Sehr werlvoll ist die Bemerkung, die genannter Chronist dieser Angabe zufügt: ,,wodurch hernach gedachte Linzer Märkte — grossen Zugang und Besuch von Handelsleuten und Judenschaft erlangten*'"'1). Diese Maut war eine Leibmaut, und noch 1681 bestimmt ein landhauplmannschaftliches Dekret an das Stadtgericht, „den Juden Marx, so die Leib-Maut per 3 11 entrichtet, acht Tag im Bartholmäi-Markt allhier zu dulden'". Im Jahre 1569 verfügte Maximilian IL „den inländischen, ansässigen -luden soll der Handel mit Waren erlaubt sein. Fremden Juden, wenn sie nicht von der k. k. Hofkammer mit einem sogenannten Paßbriefe versehen sind, soll keine Art von Handel, auch zur Zeit des Jahrmarktes nicht, zugestanden werden''. (Luca, Landesk. ob der Enns, Krackowitzerische Gesetzessammlung.) So weisen noch 1653 die drei Hofjuden und Münzlieferanlen Jochem Prager, Juda Pollach und Latzanis Scholambt ihren kaiserlichen Paßbrief in Linz vor und verfügt ein landeshauptmannschaftliches Dekret, daß sie „manuleniert" (geschützt) werden sollen'-7). Das Mautamt hat es gewiß an Schwierigkeiten gegenüber ankommenden Juden nicht fehlen lassen, denn 1633 ergeht ein Dekret der Landhauptmannschal't an die Stadt, „den Juden nichts Besehwörliches zaizumuten", und eine gleiche Verordnung an das Mautami28). Die Artikel, mit denen die Juden in den Linzer Märkten gehandelt haben, waren, wie schon gelegentlich erwähnt wurde, zunächst Bettfedern, die sie von Böhmen hereinbrachten. Schon 1571 erscheint der Federnhändler Moyses aus Pöckingen auf dem Linzer Markt. 157 7 der Jude Marx aus Kojelein, und 1669 führen die „Prager und mährischen Federjuden contra die Langenloisser Judten" eine Klagesache „wegen deren erslerer vermeinter VerkauiTsabschalYung von unsauberen Federn in allhiesigen Jahrmärkten, allwo aber das kays. Stadlgericht eingerathen, nach genauer allmaliger Visitierung ihnen solche passieren zu lassen'*. Die Landhauptmannschaft bat noch ein übriges getan und für solch unsaubere Federn eine verwahrliche Aufbehaltung an gewissen Orten verfügt29). Der Federnhandel spielte 1714. das ist in dem Jahre, vor dem die Pest in Linz ausgebrochen war, eine besondere Bolle und mehrfach wurde angeordnet, daß ,,die mit Federn, Flaum, Wolle und anderen Waren handelnden Juden aus Böhmen ohne genügsame Attestation und besondere Iloferlaubnis nicht eingelassen werden sollen'"50). Damals wurden auch die Judengewölber in der Schörgengasse

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