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Menorah · 1927-05-01 · Heft 5 (Mai 1927) · p. Seite 332

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Menorah
Volume
5 (1927)
Issue
Heft 5 (Mai 1927)
Article
Die Juden in Linz
Date
1927-05-01
Page
Seite 332 (sequence 22)
Language
German
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332 MENORAH hof. Das Ansuchen wird nicht direkt abgelehnt, sondern Herzog Albrocht erläßt einen Befehl an den Rat der Stadt Linz, ,.dass selbiger denen Juden keinen Freithof verwilligen solle, bis er selbst hinaufkommen wird". Vielleicht steht die ausweichende Antwort im Zusammenhange mit dem Faktum, daß zwei Jahre früher, 1477? eine Deputation der Regensburger Juden in Linz bei Kaiser Friedrich III. vorgesprochen hat, um zu beweisen, daß bereits in vorchristlicher Zeit Juden in Regensburg waren23). Line Vermutung möchte1 ich aussprechen dahingehend, daß die Juden im 17. Jahrhundert möglicherweise in der Umgebung hinler Urfahr bei der Herrschaft Wildberg eine Begräbnisslütte hatten24). Denn 1661 wird ein Jude, der sich in Urfahr mitgehalten hat, an die Herrschaft Wildtberg verwiesen, und 1677 richtet die Stadl Linz ein Schreiben nach Wildtberg wegen eines alldort ohne Entrichtung der Maulgebühr durchgeführten „todlen Juden". Pillwein behauptet, daß sie zur Zeit des Protestantismus einen Friedhof nebst anderen inhaftierten Sekten im Wcrd hatten. Leben und Sterben war den Juden nicht leicht gemacht2"). Juden und Zigeuner wurden gleichgestellt. Man darf sich nicht wundern, wenn manche zu unrechten Mitteln griffen. So richtet 1698 die Stadt ein Schreiben an die „J u d e n s c h a f t a 11 h i e r" „die straffmässige Verkehrung ihrer nomina betr." Inwieweit dies dem Talbestand entspricht, konnte1 ich aus den Gerichtsakten nicht feststellen. I Jic Linzer Jahrmärkte, der sogenannte Oster- und Bartholomäi markt, waren seit frühen Zeiten für den Handel der Stadt von größter Bedeutung und können geschichtlich bis zum Jahre 1382 zurück verfolgt werden. Im Jahre 1564 bestätigt Maximilian II. der Stadt Linz beide Märkte, ab 1600 führt der erste Markt den Namen Ostermarkt. Für den Marktverkehr bestand eine eigene Ordnung, die sich auch auf die auf dem Markte geschlossenen Geschäfte bezog. Die Marktordnung, die sich auf Rechte und Pflichten der Marktbesucher bezog, heißt Linzer Marktfreiheilen" und war eine Art Privilegium der Stadl Linz, das auf „uraltem" Brauch und Herkommen beruhte. Die alten ,,Linzer Marktfreiheiten" sind nicht mehr auffindbar. Eine Bestätigung, respektive Abänderung derselben ist 1650 von Ferdinand III. erlassen worden und ist nach dem God. Austr. II, S. 786 ed. Guarient in der Beilage wiedergegeben. Ihre Kenntnis ist für die folgende Abhandlung von Belang. Vermutlich nahmen schon seit ältester Zeit die Juden an dem Marktbetrieb teil. Wir haben schon von den ,,Judengewölbern und Judenhütten" gesprochen, welche wohl nicht ausschließlich für Marktzwecke, aber gewiß hauptsächlich deswegen bestanden. Der eigentliche Handel gebührte der Bürgerschaft. Das Recht dazu haftete auf dem bürgerlichen Hause. (Renner, „Linzer Märkte", S. 124.) Die Detailverschleißer betrieben ihr Geschäft in den ,,Hütten", die jeweils aufgestellt und wieder nach beendigtem Markte abgebrochen wurden. Die „Juden- 3. DIE LINZER MÄRKTE UND DIE JUDEN

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